04.11.2024, 14:07
Hey Leute,
ich habe eine Frage zur Klausurerstellung im ÖR: Wenn der Kläger beantragt, dass ein Bescheid aufgehoben werden soll und in diesem Bescheid von der Behörde eine "normale" Verfügung unter Ziffer 1) erlassen, unter Ziffer 2) die sofortige Vollziehung angeordnet, unter Ziffer 3) ein Zwangsgeld festgesetzt und unter Ziffer 4) die Kosten des Verfahrens dem Kläger auferlegt wird. Prüfe ich dann als Gericht jede einzelne Ziffer separat durch, also insbesondere auch die Ziffer 4) zu den Kosten des ursprünglichen Bescheids?
Habt vielen Dank!
ich habe eine Frage zur Klausurerstellung im ÖR: Wenn der Kläger beantragt, dass ein Bescheid aufgehoben werden soll und in diesem Bescheid von der Behörde eine "normale" Verfügung unter Ziffer 1) erlassen, unter Ziffer 2) die sofortige Vollziehung angeordnet, unter Ziffer 3) ein Zwangsgeld festgesetzt und unter Ziffer 4) die Kosten des Verfahrens dem Kläger auferlegt wird. Prüfe ich dann als Gericht jede einzelne Ziffer separat durch, also insbesondere auch die Ziffer 4) zu den Kosten des ursprünglichen Bescheids?
Habt vielen Dank!
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Prüfungsumfang des VG - von Sagatiu - 04.11.2024, 14:07
RE: Prüfungsumfang des VG - von JungemitTaubenei - 04.11.2024, 18:25
RE: Prüfungsumfang des VG - von Sagaliu - 04.11.2024, 18:46
RE: Prüfungsumfang des VG - von JungemitTaubenei - 05.11.2024, 08:56
RE: Prüfungsumfang des VG - von Sagaliu - 11.11.2024, 18:54
RE: Prüfungsumfang des VG - von JungemitTaubenei - 11.11.2024, 22:25
RE: Prüfungsumfang des VG - von Sagaliu - 12.11.2024, 11:47
RE: Prüfungsumfang des VG - von RefNdsOL - 11.11.2024, 21:23
RE: Prüfungsumfang des VG - von JungemitTaubenei - 12.11.2024, 15:05