04.11.2024, 00:56
Hey!
Bei mir ist der Fall eingetreten.
Es ist so, dass die mündliche im Wiederholungsversuch als Verbesserungsversuch gilt. Sprich wenn du die mündliche Prüfung aufgrund des nachträglich erfolgreichen Widerspruches antrittst gilt dieser Versuch als der reguläre.
Solltest du also in dem regulären Versuch dann schlechter abschneiden als in der mündlichen vom Wiederholungsversuch müsstest du einen Antrag auf Notenverbesserung stellen (da du ja in dem Fall möchtest, dass die Note aus dem Wiederholungsversuch zählt) und die 975 Euro nachzahlen.
Die Info wurde mir vom LJPA mitgeteilt nachdem ich 5 Tage vor meiner mündlichen Prüfung im Wiederholungsversuch mitgeteilt bekommen habe, dass ich den schriftlichen Teil aufgrund des Widerspruches bestanden habe.
Bei mir ist der Fall eingetreten.
Es ist so, dass die mündliche im Wiederholungsversuch als Verbesserungsversuch gilt. Sprich wenn du die mündliche Prüfung aufgrund des nachträglich erfolgreichen Widerspruches antrittst gilt dieser Versuch als der reguläre.
Solltest du also in dem regulären Versuch dann schlechter abschneiden als in der mündlichen vom Wiederholungsversuch müsstest du einen Antrag auf Notenverbesserung stellen (da du ja in dem Fall möchtest, dass die Note aus dem Wiederholungsversuch zählt) und die 975 Euro nachzahlen.
Die Info wurde mir vom LJPA mitgeteilt nachdem ich 5 Tage vor meiner mündlichen Prüfung im Wiederholungsversuch mitgeteilt bekommen habe, dass ich den schriftlichen Teil aufgrund des Widerspruches bestanden habe.
Nachrichten in diesem Thema
Widerspruch erfolgreich und dann ? - von Ref24. - 24.10.2024, 14:09
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von Praktiker - 25.10.2024, 23:14
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von lawlife24 - 04.12.2024, 15:38
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von RiNrw - 27.10.2024, 13:41
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von lawlife24 - 04.11.2024, 00:56