01.11.2024, 21:58
Einkommen ist grundsätzlich zu versteuern, steuerfreies Einkommen stellt eine Ausnahme dar.
Wenn du neben deiner steuerpfl. Haupttätigkeit noch eine zweite hast, dann läuft diese erstmal über Steuerklasse 6 und du musst ggf. eine Steuererklärung abgeben, vgl. § 46 II EStG.
Bei geringfügiger Beschäftigung bis zur sog. Minijob-Grenze kann ggf. die Abgabe entfallen, wenn der Arbeitgeber die Tätigkeit pauschal versteuert. Das ist der Regelfall.
Wenn du neben deiner steuerpfl. Haupttätigkeit noch eine zweite hast, dann läuft diese erstmal über Steuerklasse 6 und du musst ggf. eine Steuererklärung abgeben, vgl. § 46 II EStG.
Bei geringfügiger Beschäftigung bis zur sog. Minijob-Grenze kann ggf. die Abgabe entfallen, wenn der Arbeitgeber die Tätigkeit pauschal versteuert. Das ist der Regelfall.
Nachrichten in diesem Thema
Steuern auf Nebentätigkeit im Ref - von frewwis - 01.11.2024, 19:56
RE: Steuern auf Nebentätigkeit im Ref - von RefNdsOL - 01.11.2024, 21:58