01.11.2024, 18:34
Hi,
ich soll ein Urteil schreiben. Nach jetzigem Stand sieht es so aus, dass der Beklagte nicht passiv legitimiert ist. In der mündlichen Verhandlung hat der Beklagte eine Behauptung aufgestellt, die meines Erachtens nach nicht entscheidungserheblich ist, und der Klägervertreter hat Schriftsatznachlass bzgl. dieser Behauptung beantragt.
Wie formuliert man in den Entscheidungsgründen, dass Schriftsatznachlass aus den o.g. genannten Gründen nicht gewährt wird? Oder lässt man das im Urteil außen vor ?
vielen Dank im Voraus!
ich soll ein Urteil schreiben. Nach jetzigem Stand sieht es so aus, dass der Beklagte nicht passiv legitimiert ist. In der mündlichen Verhandlung hat der Beklagte eine Behauptung aufgestellt, die meines Erachtens nach nicht entscheidungserheblich ist, und der Klägervertreter hat Schriftsatznachlass bzgl. dieser Behauptung beantragt.
Wie formuliert man in den Entscheidungsgründen, dass Schriftsatznachlass aus den o.g. genannten Gründen nicht gewährt wird? Oder lässt man das im Urteil außen vor ?
vielen Dank im Voraus!
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Wie Antrag auf Schriftsatznachlass im Urteil behandeln? - von mariat - 01.11.2024, 18:34
RE: Wie Antrag auf Schriftsatznachlass im Urteil behandeln? - von Praktiker - 01.11.2024, 22:49
RE: Wie Antrag auf Schriftsatznachlass im Urteil behandeln? - von RiLG Hessen - 02.11.2024, 14:21
RE: Wie Antrag auf Schriftsatznachlass im Urteil behandeln? - von mariat - 02.11.2024, 22:25
RE: Wie Antrag auf Schriftsatznachlass im Urteil behandeln? - von Praktiker - 02.11.2024, 23:03