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Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin
RLP789
Junior Member
**
Beiträge: 27
Themen: 7
Registriert seit: Jul 2019
#3
31.10.2024, 17:46
Normal gibt es nicht. 

Was du beschreibst klingt hart. 

ABER: Ich würde dir Raten, diese Zeit so gut wie möglich zu nutzen und so viel wie möglich zu lernen. Denn alles was du jetzt selbst machen musst, kannst du dann auch. Du lernst Abläufe und merkst, wie man sie verbessern kann.

Du kannst hier quasi Selbstständigkeit "light" miterleben. Wirtschaftliches Risiko in dem Sinn trägst du ja nicht, sondern immer noch die Kanzlei, solange dein Gehalt nicht an deinen Umsatz gekoppelt ist. Aber selbst wenn, dein Fixum kriegst du auch wenn es kacke läuft, solange der Laden nicht insgesamt in die Binsen geht. In meinen Augen ist das eine Möglichkeit von enormen Wert. 

Die Zeit mag hart sein, kann dich aber enorm weiterbringen. Das ist natürlich keine Situation für die Ewigkeit. Ich würde mir ein zeitliches Ziel setzen und dann weder intern mehr rausholen oder gehen. Das Motto muss lauten: "Nimm was du kriegen kannst und gibt nichts wieder zurück!"
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Nachrichten in diesem Thema
Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin - von BWRAin - 29.10.2024, 01:06
RE: Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin - von Sesselpupser - 29.10.2024, 11:34
RE: Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin - von RLP789 - 31.10.2024, 17:46


 

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