30.10.2024, 22:32
Habe gerade mein Ref in BW abgeschlossen, mein Eindruck:
Generell, und das habe ich so auch schon mal hier gelesen, liegen die Klausuren in BW näher am 1. Examen als in anderen Bundesländern, d.h. bspw.: ziemlich selten muss man ein Rubrum oder einen Tatbestand schreiben, der Fokus liegt absolut auf rechtlichen Problemen, dabei auch schwerpunktmäßig im materiellen Recht.
All in all: BW ist ziemlich unberechenbar, machen eher ihr eigenes Ding; wenn Ringtausch, dann mit weiteren Problemen angereichert, vorzugsweise materiell-rechtlich. Die Klausuren enthalten in der Tat sehr häufig mehrere in sich geschlossene Teile. In unserem Durchgang bspw. in 2 Klausuren 2, in 3 Klausuren 3 Teile, häufig komplett unabhängige Sachverhalte, zB Z4: Anspruch auf Löschung Google-Bewertung aus APR, Minderung wg. Baustelle, SEA wegen Beschädigung Mieträume durch Mutter; oder Ö2: ImSchR + KommunalR
Vor allem Erbrecht läuft mMn sehr häufig, Familienrecht eingeschränkt, tieferes FamR wie Unterhaltsansprüche berechnen oÄ läuft äußerst selten, da komplett auf Lücke setzen kann man aber mE auch nicht. Auch Arbeitsrecht kommt nicht soo häufig, denke alle 2, 3 Jahre, Lücke lassen aber wiederum nicht empfehlenswert.
StA-Klausur in aller Regel Gutachten +Verfügung; nur Verfügung kam tatsächlich im Nachholdurchgang im Januar, soweit ich das sehe aber zum ersten Mal; jdf. äußerst selten.
Strafurteile kamen die letzen Jahren auch nur alle 4-6 Jahre mal, bei uns im Juni war es wieder soweit. Statistisch dürfte da erstmal wieder Ruhe sein, aber BW ist unberechenbar. Revisionsbegründung kam bei uns auch, aber nur bzgl tatsächlichem Vorbringen, iÜ durfte verwiesen werden.
Kautelarklausuren sind hier (noch) eher selten, im vorletzten Durchgang musste aber bspw. in ÖR ein gerichtlicher Vergleich entworfen werden. Das wird tendenziell eher zunehmen, jdf. kann man es nicht ohne Risiko in der Vorbereitung weglassen.
Generell, und das habe ich so auch schon mal hier gelesen, liegen die Klausuren in BW näher am 1. Examen als in anderen Bundesländern, d.h. bspw.: ziemlich selten muss man ein Rubrum oder einen Tatbestand schreiben, der Fokus liegt absolut auf rechtlichen Problemen, dabei auch schwerpunktmäßig im materiellen Recht.
All in all: BW ist ziemlich unberechenbar, machen eher ihr eigenes Ding; wenn Ringtausch, dann mit weiteren Problemen angereichert, vorzugsweise materiell-rechtlich. Die Klausuren enthalten in der Tat sehr häufig mehrere in sich geschlossene Teile. In unserem Durchgang bspw. in 2 Klausuren 2, in 3 Klausuren 3 Teile, häufig komplett unabhängige Sachverhalte, zB Z4: Anspruch auf Löschung Google-Bewertung aus APR, Minderung wg. Baustelle, SEA wegen Beschädigung Mieträume durch Mutter; oder Ö2: ImSchR + KommunalR
Vor allem Erbrecht läuft mMn sehr häufig, Familienrecht eingeschränkt, tieferes FamR wie Unterhaltsansprüche berechnen oÄ läuft äußerst selten, da komplett auf Lücke setzen kann man aber mE auch nicht. Auch Arbeitsrecht kommt nicht soo häufig, denke alle 2, 3 Jahre, Lücke lassen aber wiederum nicht empfehlenswert.
StA-Klausur in aller Regel Gutachten +Verfügung; nur Verfügung kam tatsächlich im Nachholdurchgang im Januar, soweit ich das sehe aber zum ersten Mal; jdf. äußerst selten.
Strafurteile kamen die letzen Jahren auch nur alle 4-6 Jahre mal, bei uns im Juni war es wieder soweit. Statistisch dürfte da erstmal wieder Ruhe sein, aber BW ist unberechenbar. Revisionsbegründung kam bei uns auch, aber nur bzgl tatsächlichem Vorbringen, iÜ durfte verwiesen werden.
Kautelarklausuren sind hier (noch) eher selten, im vorletzten Durchgang musste aber bspw. in ÖR ein gerichtlicher Vergleich entworfen werden. Das wird tendenziell eher zunehmen, jdf. kann man es nicht ohne Risiko in der Vorbereitung weglassen.
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