30.10.2024, 17:54
(24.10.2024, 17:17)Keyskram schrieb: Ok vielen Dank für die Antworten. Im Bewerbungsgespräch werde ich aber auch ganz offen ansprechen, dass kostenloses Arbeiten für mich nicht in Frage kommt :D. Wie gesagt, Mehrarbeit kein Problem. Dann muss dies aber zumindest in Freizeit wann anders, oder falls nicht möglich durch Zahlung ausgeglichen werden.
Dass Überstunden nicht ausgeglichen werden, kann m.E. nur durch das hohe Anwaltsgehalt gerechtfertigt werden. Da diese Überlegung nicht auf ein "normales" Wismit Gehalt übertragen werden kann, sollte eigtl. klar sein.
Aber wenn man natürlich nichts sagt, nutzen die Kanzleien das auch aus.
GKen zahlen alles andere als ein "normales" WiMi-Gehalt - außerhalb einer GK kriegen WiMis sehr viel weniger als das, wie eben auch sämtliche andere Juristen, die nicht in einer GK arbeiten, nicht 6-stellig zum Berufseinstieg verdienen. Rechne das ganze mal hoch auf einen Vollzeitjob - also 40 Stunden pro Woche. In aller Regel bist Du mit einem WiMi-Gehalt da schon nah an dem, was teilweise Berufseinsteiger (die nicht in eine GK gehen) verdienen bzw. sogar über dem Gehalt, was sehr viele nicht-juristische Akademiker als reguläres Gehalt verdienen.
Du kannst das gerne so sagen, würde aber durchaus damit rechnen, dass es nicht gut ankommen wird. WiMis arbeiten sich idR ohnehin nicht kaputt (sollen sie ja auch nicht) und Überstunden halten sich in der Regel in Grenzen. Wenn das ausufert, könnte man darüber nachdenken, ob man über eine zusätzliche Kompensation sprechen sollte. Meine Erfahrung ist, dass die allermeisten Kanzleien bzw Teams die WiMis nicht extra ausnutzen (dann schon eher die Junior Associates) und tatsächlich darauf achten, dass diese keine bis wenig Überstunden machen (ich habe selbst aktiv WiMis aufgefordert, bitte nach Hause zu gehen, wenn sie nach 18:30 noch rumsaßen). WiMis haben auch regelmäßig Leerlauf und lernen in der Arbeitszeit (idR hat niemand etwas dagegen, gleichzeitig verlangt aber auch keiner, dass der WiMi das Geld für die Zeit, in der er rumsaß, zurückgibt, weil man nach WAT und nicht nach Stunden bezahlt); zusätzlich haben WiMis ja auch weitere Benefits, wenn sie in einer GK sind - wenn dann mal mehr anfällt, der WiMi dann ausnahmsweise länger sitzt und Überstunden nicht vertraglich geregelt sind, kann man mE schon erwarten, dass diese Ausnahme auch ohne größere Diskussionen mitgetragen wird (vorausgesetzt, der WiMi hat Zeit und keine Pläne, die zu verschieben wären - dann lässt man nämlich idR den WiMi auch gehen!).
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WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Keyskram - 23.10.2024, 22:09
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Reynolds - 23.10.2024, 22:16
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von GefreiterDosenkohl - 23.10.2024, 22:21
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von s3of24 - 23.10.2024, 23:43
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RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Ex-GK - 30.10.2024, 17:54
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von lawD - 26.10.2024, 18:38
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Jurafragen - 26.10.2024, 19:53
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Jurafragen - 26.10.2024, 19:54
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von MaxiL99 - 31.10.2024, 12:17