29.10.2024, 11:34
Kommt auf die wirtschaftliche Situation der Kanzlei an, manch ein Chef verkalkuliert sich, ob der Tatsache dass Berufsanfänger mit Gehalt am Anfang jedenfalls selten Gewinn bringen, und versucht jetzt dich dazu zu treiben, mehr für die Kanzlei zu machen. Kundenaquise ist grundsätzlich Chefsache, aber nicht ausschließlich, denn du willst vielleicht nicht ewig die Reste bearbeiten und dir selbst einen Mandantenstamm aufbauen. Einfach nur Dienst nach Vorschrift zu machen wird im Anwaltsjob aber selten reichen. Wird es nicht besser oder entwickelt man sich nicht weiter, wäre eine Trennung eine Option, zuerst vielleicht einmal ein ehrliches Gespräch.
Nachrichten in diesem Thema
Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin - von BWRAin - 29.10.2024, 01:06
RE: Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin - von Sesselpupser - 29.10.2024, 11:34
RE: Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin - von RLP789 - 31.10.2024, 17:46