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Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin
BWRAin
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2024
#1
29.10.2024, 01:06
Hallo zusammen,

meine Kanzlei möchte, dass ich mehr Umsatz generiere. Es komme nicht genug rein. Ich nehme jeden Mandanten, der einen Termin in unserer Kanzlei vereinbart. Ich finde, dass die Mandantenaquise die Aufgabe meines Chefs ist. Ich bin Berufsanfängerin und wollte genau aus dem Grund in die Angestelltentätigkeit. Damit ich eben kein wirtschaftliches Risiko trage. So frage ich mich, warum ich mich dann nicht gleich selbstständig mache. Zumal ich auch quasi ohne Refa auskommen und Ihnen möglichst keine Aufgabe geben soll. Es wird daher erwartet, dass ich Schriftsätze selbst schreibe, ausdrucke, mit Anlagen versehe, abschicke, Akten anlege, neue Post an Mandanten zur Kenntnisnahme weiterleite, Begleitschreiben anfertige und natürlich sämtliche E-Mails selbst schreibe und abschicke. Zahlungserinnerungen mache auch ich. Lediglich Posteingang wird für mich erledigt und Buchhaltung. Habe ich falsche Vorstellungen oder ist das in der Tat nicht normal?
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Nachrichten in diesem Thema
Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin - von BWRAin - 29.10.2024, 01:06
RE: Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin - von Sesselpupser - 29.10.2024, 11:34
RE: Umsatzverantwortung als angestellte Rechtsanwältin - von RLP789 - 31.10.2024, 17:46


 

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