28.10.2024, 19:30
Hallo ihr Lieben!
Da ich später gerne in die Justiz gehen würde (und aufgrund der neuen Regeln in NRW eine Auslandsstation deutlich unattraktiver geworden ist), überlege ich die Wahlstation an einem OLG zu absolvieren. Ich habe nur ein paar Fragen dazu:
1. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht, die Wahlstation außerhalb des eigenen OLG-Bezirks zu machen? Ich gehöre zB zum Bezirk Hamm, würde mich aber aufgrund der Spezialzuständigkeiten (Kartell- und Patentsachen) gerne am OLG Düsseldorf bewerben.
2. Gibt es starre Notengrenzen? Ich habe leider knapp kein VB, aber in beiden Gebieten Vorkenntnisse (aus GKs).
BG
Da ich später gerne in die Justiz gehen würde (und aufgrund der neuen Regeln in NRW eine Auslandsstation deutlich unattraktiver geworden ist), überlege ich die Wahlstation an einem OLG zu absolvieren. Ich habe nur ein paar Fragen dazu:
1. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht, die Wahlstation außerhalb des eigenen OLG-Bezirks zu machen? Ich gehöre zB zum Bezirk Hamm, würde mich aber aufgrund der Spezialzuständigkeiten (Kartell- und Patentsachen) gerne am OLG Düsseldorf bewerben.
2. Gibt es starre Notengrenzen? Ich habe leider knapp kein VB, aber in beiden Gebieten Vorkenntnisse (aus GKs).
BG
Nachrichten in diesem Thema
Wahlstation an „fremdem OLG“ - von HLLM - 28.10.2024, 19:30
RE: Wahlstation an „fremdem OLG“ - von RefNdsOL - 28.10.2024, 22:01
RE: Wahlstation an „fremdem OLG“ - von xxlawxx - 16.12.2024, 11:36