27.10.2024, 13:41
Die mündliche des Erstversuchs ist nicht "verpasst", sondern wird nach der erfolgreichen Anfechtung nachgeholt. Also es ist nicht maßgeblich, dass der ursprüngliche Zeitraum für die mündliche Prüfung verpasst wurde, es wird einfach zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Sollte man sich in der Zwischenzeit bereits verbessert haben, so wäre eine Rücksprache mit dem Prüfungsamt sicher sinnvoll. Ob das dann als Verbesserungsversuch gewertet wird, ist sicherlich fraglich, zumal er ja ggf. auch kostenpflichtig ist. Da könnte sich in der Tat vielleicht eine Rücknahme lohnen
Sollte man sich in der Zwischenzeit bereits verbessert haben, so wäre eine Rücksprache mit dem Prüfungsamt sicher sinnvoll. Ob das dann als Verbesserungsversuch gewertet wird, ist sicherlich fraglich, zumal er ja ggf. auch kostenpflichtig ist. Da könnte sich in der Tat vielleicht eine Rücknahme lohnen
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Widerspruch erfolgreich und dann ? - von Ref24. - 24.10.2024, 14:09
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von Praktiker - 25.10.2024, 23:14
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von lawlife24 - 04.12.2024, 15:38
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von RiNrw - 27.10.2024, 13:41
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von lawlife24 - 04.11.2024, 00:56