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Substantiierung
Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#8
26.10.2024, 11:48
Ob der Kläger x Prozent über dem Basiszinssatz verlangt oder das ausrechnet und den absoluten Betrag hinschreibt, ist ja erst einmal egal, und wenn er sich dabei verrechnet, bekommt er trotzdem nur (ausgerechnet) x Prozent über dem Basiszinssatz. Was natürlich nicht geht, ist beides gleichzeitig für die selben Zeiträume. Er müsste also sagen: x Euro und y Prozent aus z seit dem...

Typischerweise vergisst der Kläger, die Mahnung vorzulegen oder dazu vorzutragen. Darauf würde ich dann hinweisen. Wenn allerdings unklar ist, für welchen Zeitraum er Zinsen einklagt, haben wir tatsächlich ein Substantiierungsproblem.

Wahrscheinlich war es so: der Kläger hat in Person gemahnt, ist dann zum RA. Der macht seine Kosten als Verzugsschaden geltend, rechnet die bis zu seiner Beauftragung entstandenen Zinsen aus und fordert alles außergerichtlich ein. Weil der Beklagte nicht zahlt, geht es vor Gericht, und irgendwie scheitert er daran, das alles sauber vorzutragen. Natürlich kann der Beklagte mit der Nebenforderung nicht vor der Hauptforderung in Verzug geraten, das ist alles durcheinander.

Sehr gut, dass Du da sorgfältig bist! Es ist ein Ärger, wenn man sich da durchwurstelt und in der Berufung dann alles repariert werden muss...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2024, 11:54 von Praktiker.)
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Substantiierung - von RefNdsOL - 24.10.2024, 15:16
RE: Substantiierung - von Grüneberger - 24.10.2024, 16:05
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RE: Substantiierung - von Praktiker - 24.10.2024, 23:20
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RE: Substantiierung - von Praktiker - 26.10.2024, 20:23
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