24.10.2024, 17:17
Ok vielen Dank für die Antworten. Im Bewerbungsgespräch werde ich aber auch ganz offen ansprechen, dass kostenloses Arbeiten für mich nicht in Frage kommt :D. Wie gesagt, Mehrarbeit kein Problem. Dann muss dies aber zumindest in Freizeit wann anders, oder falls nicht möglich durch Zahlung ausgeglichen werden.
Dass Überstunden nicht ausgeglichen werden, kann m.E. nur durch das hohe Anwaltsgehalt gerechtfertigt werden. Da diese Überlegung nicht auf ein "normales" Wismit Gehalt übertragen werden kann, sollte eigtl. klar sein.
Aber wenn man natürlich nichts sagt, nutzen die Kanzleien das auch aus.
Dass Überstunden nicht ausgeglichen werden, kann m.E. nur durch das hohe Anwaltsgehalt gerechtfertigt werden. Da diese Überlegung nicht auf ein "normales" Wismit Gehalt übertragen werden kann, sollte eigtl. klar sein.
Aber wenn man natürlich nichts sagt, nutzen die Kanzleien das auch aus.
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WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Keyskram - 23.10.2024, 22:09
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Reynolds - 23.10.2024, 22:16
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von GefreiterDosenkohl - 23.10.2024, 22:21
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von s3of24 - 23.10.2024, 23:43
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