24.10.2024, 16:05
(24.10.2024, 15:16)RefNdsOL schrieb: Hey,
Eine Frage zur Substantiierung: wenn in einer Klageschrift der Kläger folgenden Antrag ankündigt, dass
1. Bekl. verurteilt wird Summe X nebst YZ ausgerechneter Zinsen sowie nebst Zinsen iHv 5 PP.. seit Datum xy
Und er zwar die Schäden auflistet, aus denen sich die Summe X zusammensetzt, sich die Voraussetzungen für die Verzugszinsen in Höhe von 5 PP jedenfalls dem Vortrag entnehmen lassen; er aber nichts zu diesen "ausgerechneten" Zinsen schreibt, iSv woher die kommen/worauf die sich beziehen. Dann wäre meine Idee jetzt folgende:
1. Im Urteilsentwurf (!) wegen mangelnder Substantiierung diese ausgerechneten Zinsen nicht zusprechen.
2. zusätzlich Hinweisbeschluss entwerfen, in dem man Kläger darauf hinweist, dass es an Substantiierung mangele oder wäre das zu konkret? Soweit ich das verstanden habe, ist jedenfalls vor der Abweisung wegen fehlender Substantiierung ein Hinweis zu erteilen.
Gibt es keinerlei Tatsachenvortrag zu dem behaupteten Zinsanspruch? Auch nicht aus den vorgelegten Anlagen zur Klage? Ein richterlicher Hinweis ist meines Erachtens bezüglich der Zinsforderung bei mangelnder Substantiierung entbehrlich, siehe § 139 II 1 ZPO. Insoweit könnte eine Abweisung ohne vorigen Hinweis ergehen, sofern es tatsächlich an substantiiertem Vortrag fehlt.
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Substantiierung - von RefNdsOL - 24.10.2024, 15:16
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