24.10.2024, 14:09
Hallo,
was passiert eig wenn man im EVD ist und Widerspruch erhoben hat und erfolgreich wird. In der Zwischenzeit hat man ja die mündliche dann verpasst und vielleicht sogar schon den Wiederholungsversuch wahrgenommen. Aber wenn der Widerspruch erfolgreich war, hat man dann ja quasi bereits bestanden?
Was zählt dann wenn man schon das zweite mal geschrieben hat und die Ergebnisse dann besser sind?
was passiert eig wenn man im EVD ist und Widerspruch erhoben hat und erfolgreich wird. In der Zwischenzeit hat man ja die mündliche dann verpasst und vielleicht sogar schon den Wiederholungsversuch wahrgenommen. Aber wenn der Widerspruch erfolgreich war, hat man dann ja quasi bereits bestanden?
Was zählt dann wenn man schon das zweite mal geschrieben hat und die Ergebnisse dann besser sind?
Nachrichten in diesem Thema
Widerspruch erfolgreich und dann ? - von Ref24. - 24.10.2024, 14:09
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von Praktiker - 25.10.2024, 23:14
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von lawlife24 - 04.12.2024, 15:38
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von RiNrw - 27.10.2024, 13:41
RE: Widerspruch erfolgreich und dann ? - von lawlife24 - 04.11.2024, 00:56


