23.10.2024, 22:16
Hängt von der Kanzlei ab. Ich kenne das Modell mit genauer Zeiterfassung und dann ggfs. Überstundenabbau durch Freizeit. Aber kenne auch Kanzleien in denen die Überstunden nicht offiziell erfasst werden. Evtl kann man dann trotzdem mal früher Schluss machen mit Verweis darauf.
Die Kanzleien zahlen aber eigentlich immer pauschal das Gehalt gemäß Anzahl WAT aus, d.h. eine Mehrvergütung wird es wohl eher selten geben - daher Abbau durch Freizeit.
Zur Dauer eines WAT: auch wieder unterschiedlich, denke aber 9-18/19 Uhr als Wissmi dürfte üblich sein
Die Kanzleien zahlen aber eigentlich immer pauschal das Gehalt gemäß Anzahl WAT aus, d.h. eine Mehrvergütung wird es wohl eher selten geben - daher Abbau durch Freizeit.
Zur Dauer eines WAT: auch wieder unterschiedlich, denke aber 9-18/19 Uhr als Wissmi dürfte üblich sein
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WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Keyskram - 23.10.2024, 22:09
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Reynolds - 23.10.2024, 22:16
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von GefreiterDosenkohl - 23.10.2024, 22:21
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von s3of24 - 23.10.2024, 23:43
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Keyskram - 24.10.2024, 17:17
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Ex-GK - 30.10.2024, 17:54
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von lawD - 26.10.2024, 18:38
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Jurafragen - 26.10.2024, 19:53
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von Jurafragen - 26.10.2024, 19:54
RE: WisMit Überstundenausgleich bei WAT - von MaxiL99 - 31.10.2024, 12:17