23.10.2024, 20:23
Die Formulierungen sind richtig und gut. Das Problem liegt anderswo: Hast Du vorab das Ergebnis geschrieben? Also: "Der Kläger ist zum Besitz berechtigt. Das ist der Fall, wenn... So liegt die Sache im Streitfall...".
Wenn ja, stimmt es. Wenn dagegen das Ergebnis vor dem Obersatz fehlt, dann ist "So liegt der Fall hier" die Conclusio in einem in der Tat verkappten Gutachtenstil.
Du müsstest also mehr von Deinem Text zitieren, damit man sich fundiert dazu äußern kann.
Wenn ja, stimmt es. Wenn dagegen das Ergebnis vor dem Obersatz fehlt, dann ist "So liegt der Fall hier" die Conclusio in einem in der Tat verkappten Gutachtenstil.
Du müsstest also mehr von Deinem Text zitieren, damit man sich fundiert dazu äußern kann.
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Verkappter Gutachtenstil - von eskommtdaraufan - 23.10.2024, 08:48
RE: Verkappter Gutachtenstil - von advocatus diaboli - 23.10.2024, 09:42
RE: Verkappter Gutachtenstil - von Paul Klee - 23.10.2024, 09:50
RE: Verkappter Gutachtenstil - von eskommtdaraufan - 23.10.2024, 09:56
RE: Verkappter Gutachtenstil - von Paul Klee - 23.10.2024, 11:30
RE: Verkappter Gutachtenstil - von advocatus diaboli - 23.10.2024, 11:37
RE: Verkappter Gutachtenstil - von eskommtdaraufan - 23.10.2024, 11:43
RE: Verkappter Gutachtenstil - von Praktiker - 23.10.2024, 20:23
RE: Verkappter Gutachtenstil - von eskommtdaraufan - 23.10.2024, 20:36
RE: Verkappter Gutachtenstil - von eskommtdaraufan - 24.10.2024, 08:50
RE: Verkappter Gutachtenstil - von Expecto Patronum - 24.10.2024, 16:09
RE: Verkappter Gutachtenstil - von Praktiker - 24.10.2024, 23:36