23.10.2024, 12:01
(23.10.2024, 11:41)GastBerlin123 schrieb: Moin zusammen,
ich stehe vor einem Kanzleiwechsel. Einige Mandaten meiner aktuellen Kanzlei betreue ich recht selbstständig und würde gerne versuchen, sie zur neuen Kanzlei „mitzunehmen“. Ich habe damit allerdings keine Erfahrung. Daher die Frage an diejenigen, die so etwas schon gemacht haben:
Was muss man bei der Kontaktaufnahme beachten? Was darf man sagen, was nicht? Muss man mit der Kontaktaufnahme warten, bis das Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber beendet ist?
Ich hatte an eine „Abschiedsmail“ gedacht, in der eine weitere Zusammenarbeit in der neuen Kanzlei in den Raum gestellt wird oder so.
Ich freue mich auf Euren Input!
DAS hat einem früheren Kollegen mal ein Hausverbot eingebracht. Ich würde es also tunlichst unterlassen, etwas über den beruflichen Mailaccount zu veranlassen.
Ansonsten habe ich im Kopf, dass du, solange dein Arbeitsverhältnis läuft, niemanden aktiv abwerben darfst. Es muss also so laufen, wie du es geschrieben hast, dass du auf deine neue Kanzlei verweist.
Alles andere, wenn überhaupt, müsste inoffiziell stattfinden.
Disclaimer: das war kein Ratschlag von mir
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Mandate bei Wechsel mitnehmen - von GastBerlin123 - 23.10.2024, 11:41
RE: Mandate bei Wechsel mitnehmen - von Egal - 23.10.2024, 12:01
RE: Mandate bei Wechsel mitnehmen - von gintonic - 23.10.2024, 20:46
RE: Mandate bei Wechsel mitnehmen - von Egal - 23.10.2024, 22:45
RE: Mandate bei Wechsel mitnehmen - von wacaffe - 23.10.2024, 23:20
RE: Mandate bei Wechsel mitnehmen - von Konova - 24.10.2024, 08:10