23.10.2024, 09:56
(23.10.2024, 09:50)Paul Klee schrieb: Es kommt darauf an, wie Obersatz und Definition formuliert sind.
Wenn Sie im Urteilsstil formuliert sind und das "So liegt der Fall hier." nur der Verständlichkeit dient, ist das zulässig. Kaiser nennen das BGH Stil.
Bsp: Es lag eine Gefahr vor. Eine solche setzt voraus, dass sich aus ex ante Sicht bei ungehindertem Geschehensablauf ein Schaden für ein geschütztes Rechtsgut realisiert. Dies war hier der Fall. Subsumtion...
Wenn du aber irgendwie "könnte" oder "würde voraussetzen" formuliert hast, wären das Elemente des Gutachtenstils.
Genau so habe ich es gemacht, also die Subsumption folgte dann immer im Anschluss an diese Sätze. Konjunktiv habe ich nicht verwendet. Ich bin mir auch sicher, dass ich ähnliche Formulierungen in sehr vielen Urteilen und Kaiser Skripten gelesen habe.
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Verkappter Gutachtenstil - von eskommtdaraufan - 23.10.2024, 08:48
RE: Verkappter Gutachtenstil - von advocatus diaboli - 23.10.2024, 09:42
RE: Verkappter Gutachtenstil - von Paul Klee - 23.10.2024, 09:50
RE: Verkappter Gutachtenstil - von eskommtdaraufan - 23.10.2024, 09:56
RE: Verkappter Gutachtenstil - von Paul Klee - 23.10.2024, 11:30
RE: Verkappter Gutachtenstil - von advocatus diaboli - 23.10.2024, 11:37
RE: Verkappter Gutachtenstil - von eskommtdaraufan - 23.10.2024, 11:43
RE: Verkappter Gutachtenstil - von Praktiker - 23.10.2024, 20:23
RE: Verkappter Gutachtenstil - von eskommtdaraufan - 23.10.2024, 20:36
RE: Verkappter Gutachtenstil - von eskommtdaraufan - 24.10.2024, 08:50
RE: Verkappter Gutachtenstil - von Expecto Patronum - 24.10.2024, 16:09
RE: Verkappter Gutachtenstil - von Praktiker - 24.10.2024, 23:36