21.10.2024, 12:17
Moin,
kurze praktische Frage:
Wenn man die Terminsvertretung für einen anderen RA wahrnimmt: wer erhält dann im Anschluss das Protkoll?
Also gilt man dann für das Protokoll als Zustellungsempfänger oder endet die Vertretung quasi sofort mit dem Termin. Also meine Frage ist, ob hier noch NAchwirkungen der Vertretung aufkommen, sodass bspw. ein Widerrufsvergleich dann vom Terminsvertreter auch zu widerrufen wäre und nicht vom eigentlichen Prozessbevollmächtigten o. ä.
kurze praktische Frage:
Wenn man die Terminsvertretung für einen anderen RA wahrnimmt: wer erhält dann im Anschluss das Protkoll?
Also gilt man dann für das Protokoll als Zustellungsempfänger oder endet die Vertretung quasi sofort mit dem Termin. Also meine Frage ist, ob hier noch NAchwirkungen der Vertretung aufkommen, sodass bspw. ein Widerrufsvergleich dann vom Terminsvertreter auch zu widerrufen wäre und nicht vom eigentlichen Prozessbevollmächtigten o. ä.
Nachrichten in diesem Thema
Terminsvertretung - Nachwirkungen - von Konova - 21.10.2024, 12:17
RE: Terminsvertretung - Nachwirkungen - von Sir Wilfrid Robarts - 25.10.2024, 19:22