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  5. Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU
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Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU
Konova
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Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#3
18.10.2024, 18:33
(18.10.2024, 16:17)RefNdsOL schrieb:  Möchtest du den Vergleich vollstrecken, das heißt die 9 000 EUR? Nach § 794 I Nr. 1 ZPO ein Vollstreckungstitel.

Sofern ja, ist mit deiner Darstellung gemeint, dass du quasi in die hinterlegte Summe vollstrecken möchtest/Zugriff auf den ehemals als Sicherheitsleistung hinterlegten Betrag erhalten möchtest?

ja genau. Der Anspruch auf die 9k ist ja jetzt (rechtskräftig) tituliert und das Geld sowieso gesichert da es beim AG liegt und dort ja sogar noch mehr hinterlegt ist (12k). Aber mir geht es um die konkrete Umsetzung. Schicke ich da jetzt den GV zum Amtsgericht wo das Geld als Sicherheit hinterlegt ist? Oder reicht ein einfacher Schriftsatz über beA an das Amtsgericht direkt?

in anderen Worten: kann ich mir hier den ganzen Vollstreckungskram nach den 750 ff sparen?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2024, 18:42 von Konova.)
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Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Konova - 18.10.2024, 16:02
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von RefNdsOL - 18.10.2024, 16:17
RE: Auszahlung Sicherheitsleistung nach VU - von Konova - 18.10.2024, 18:33
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