17.10.2024, 15:09
An die Refs, die ggf. in Nds tätig sind oder waren:
Weiß jemand wie das mit der Anrechnung mit Stationsentgelt während Anwalts- und Wahlstation hier läuft? Man findet alles mögliche an Informationen; teilweise wird wohl nichts angerechnet, warum auch immer; teilweise wird es angerechnet, sobald es die Unterhaltsbeihilfe übersteigt und es verleibt am Ende wenigstens ein Sockelbetrag von 30% der Unterhaltsbeihilfe. Aber eine nachvollziehbare/eindeutige Erklärung findet man nicht? Dass § 62 NBesG maßgeblich ist, ist soweit klar; das steht auch in den Schreiben des NLBV; aber weder ob es der § 62 Abs. 1 noch Abs. 2 ist, der darauf Anwendung finden würde, noch was eine ggf. "Grenze" für die Anrechnung ist.
Weiß jemand wie das mit der Anrechnung mit Stationsentgelt während Anwalts- und Wahlstation hier läuft? Man findet alles mögliche an Informationen; teilweise wird wohl nichts angerechnet, warum auch immer; teilweise wird es angerechnet, sobald es die Unterhaltsbeihilfe übersteigt und es verleibt am Ende wenigstens ein Sockelbetrag von 30% der Unterhaltsbeihilfe. Aber eine nachvollziehbare/eindeutige Erklärung findet man nicht? Dass § 62 NBesG maßgeblich ist, ist soweit klar; das steht auch in den Schreiben des NLBV; aber weder ob es der § 62 Abs. 1 noch Abs. 2 ist, der darauf Anwendung finden würde, noch was eine ggf. "Grenze" für die Anrechnung ist.
Nachrichten in diesem Thema
Nds: Anrechnung Unterhaltsbeihilfe - von RefNdsOL - 17.10.2024, 15:09
RE: Nds: Anrechnung Unterhaltsbeihilfe - von AdvocatusDiaboli - 22.10.2024, 13:29
RE: Nds: Anrechnung Unterhaltsbeihilfe - von RefNdsOL - 22.10.2024, 15:50


