16.10.2024, 18:23
(16.10.2024, 17:58)Gasthörer schrieb:(16.10.2024, 17:45)JuraLiebhaber schrieb:(16.10.2024, 17:23)Gasthörer schrieb:(15.10.2024, 16:13)Neuland369 schrieb:(15.10.2024, 13:19)guga schrieb: Das hat nichts mit Bürokratie zu tun. Wenn eine Behörde eine Mindestbedingung festlegt, dann muss sie sich dran halten. Nennt sich Rechtsstaatsprinzip und Selbstbindung der Verwaltung.
Es steht ihnen auch frei ihre Kriterien anders festzulegen.
Wieso muss man so etwas in einem Forum für Juristen erklären?
Wow, Danke für die Erleuchtung. Einen Arbeitskollegen wie dich haben und da kann man sich jeden Tag auf die Arbeit freuen :)
Du beschreibst selber die Bürokratie, wie die Notengrenzen zustandekommen und meinst hat nichts mit Bürokratie zu tun.
Lächerlich, dass man das in einem Juristenforum erklären muss.
Ich bin froh, dass mein Arbeitgeber auf die Noten schaut. Vielleicht verliert man den ein oder anderen Ausnahmejuristen. Nur wer es bei vier Versuchen (je 1. und 2. Examen) nicht auf 16 Punkte schafft, der ist halt kein guter Jurist. Sorry!
Ob 15,6 oder 16,2 hängt von zufälligen Nuancen ab. Deine Aussage ist Unsinn
16,00 ist schon SEHR wenig, für A13 mit Ministerialzulage. Und lieber keine Juristen, als schlechte.
Und wer es bei 4 Versuchen nicht schafft, ist halt nicht gut. Eine einzelne Klausur ist Zufall, bei vier Prüfungen ist es eine insgesamt zuverlässige Bewertung. Da kannst Du mir auch nichts von dem einen bösen Prüfer erzählen.
Ragebait?
Ist ja okay, dass sich Arbeitgeber Notengrenzen geben und auch daran festhalten. Das gibt eben klare Grenzen und macht die Bewerbungsprozesse gradlinigier.
Aber wer meint, dass 0,3 Punkte ernsthaft etwas über die Fähigkeiten eines Juristen aussagen, lebt in seiner eigenen Welt.
Das sind über zwei Examina gerade einmal jeweils 0,15 Punkte. Es hat also genügt, dass zwei Prüfungskommissionen - wohlgemerkt ohne diese Grenze von 16 aus 8 zwingend im Blick zu haben - einfach etwas knausriger waren als andere Prüfungskommissionen.
Da kann es auch egal sein, ob man 4 Versuche dafür hatte (von denen die meisten ohnehin nur zwei wahrnehmen). Wenn es an Ende auf Glück in der Prüfung ankommt, ist die Annahme, dass diese Grenze bezogen auf den einzelnen Juristen große Aussagekraft hat, einfach verblendet.
Wie dem auch sei, dass das BMAS nicht von dieser Grenze abrückt, ist rechtmäßig und auch abseits rechtlicher Wertungen vollkommen nachvollziehbar.
Nachrichten in diesem Thema
Bewerbung beim BMAS mit 15,68 statt 16 Punkten? - von Karla312 - 07.05.2024, 10:24
RE: Bewerbung beim BMAS mit 15,68 statt 16 Punkten? - von Egal - 07.05.2024, 11:06
RE: Bewerbung beim BMAS mit 15,68 statt 16 Punkten? - von Berlin2023 - 07.05.2024, 11:24
RE: Bewerbung beim BMAS mit 15,68 statt 16 Punkten? - von Almöhi - 07.05.2024, 18:56
RE: Bewerbung beim BMAS mit 15,68 statt 16 Punkten? - von Karla312 - 15.10.2024, 10:15
RE: Bewerbung beim BMAS mit 15,68 statt 16 Punkten? - von Freidenkender - 15.10.2024, 11:12
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RE: Bewerbung beim BMAS mit 15,68 statt 16 Punkten? - von bienenjaeger - 16.10.2024, 13:24
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