16.10.2024, 10:54
Wenn das Gericht einer Zahlungsklage von 6000,- EUR in Höhe von 4000,- EUR mit der Begründung stattgibt, dass der Anspruch des Klägers nur in Höhe von 5000,- EUR bestehe, aber durch Aufrechnung des Beklagten mit einer Forderung über 8000,- EUR in Höhe von 1000,- EUR erloschen sei.
Warum soll in diesem Fall der Gebührenstreitwert 11000,- EUR sein? Ich hätte 12000,- EUR gesagt (6000,- EUR Klageforderung und 6000,- EUR Gegenforderung).
Warum soll in diesem Fall der Gebührenstreitwert 11000,- EUR sein? Ich hätte 12000,- EUR gesagt (6000,- EUR Klageforderung und 6000,- EUR Gegenforderung).
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Fragen zu konkreten Gebührenstreitwert - von Iamy - 16.10.2024, 10:54
RE: Fragen zu konkreten Gebührenstreitwert - von RefNdsOL - 16.10.2024, 11:19
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RE: Fragen zu konkreten Gebührenstreitwert - von RefNdsOL - 16.10.2024, 13:06
RE: Fragen zu konkreten Gebührenstreitwert - von Praktiker - 17.10.2024, 21:13


