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Frage Revision ggn Berufungsurteil
NewNRW24
Member
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Beiträge: 116
Themen: 35
Registriert seit: Sep 2024
#1
13.10.2024, 16:20
Was passiert, wenn die Berufung ggn das erstinstanzliche Urteil unzulässig war?

So wie ich es verstanden habe, wird die Berufung durch das Revgericht aufgehoben und als unzulässig verworfen. Heißt das, dass erstinstanzliche Urteil dann wieder gilt? Also die dort verhängte Strafe? 

Und das hieße dann, dass man eig nur Revision ggn ein Berufungsurteil einlegt, wenn der Rechtsfolgenausspruch erstinstanzlich für den Angeklagten günstiger war, oder?

Und unter welchen Voraussetzungen, wird ein Berufungsurteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt? Wie bei Revisionen ggn erstinstanzliche Urteile? Also zB fehlender Strafantrag, fehlende Anklage etc?

Und bei Vorliegen von Verfahrens oder Sachrügen wird das Berufungsurteil aufgehoben und zur erneuten Entscheidung und Verhandlung zurückverwiesen?

Und an welcher Stelle wird geprüft, ob das Berufungsgericht seine Strafgewalt überschritten hat und was ist die Rechtsfolge?


Wäre für Antworten sehr dankbar, da ich in den Punkten ziemliche Probleme habe
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Nachrichten in diesem Thema
Frage Revision ggn Berufungsurteil - von NewNRW24 - 13.10.2024, 16:20
RE: Frage Revision ggn Berufungsurteil - von RefNdsOL - 13.10.2024, 20:29
RE: Frage Revision ggn Berufungsurteil - von NewNRW24 - 14.10.2024, 18:05
RE: Frage Revision ggn Berufungsurteil - von RefNdsOL - 14.10.2024, 18:21
RE: Frage Revision ggn Berufungsurteil - von NewNRW24 - 15.10.2024, 14:52


 

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