08.10.2024, 10:16
(07.10.2024, 16:45)RefNdsOL schrieb: Nur das Landgericht hat Kammern wie du zutreffend beschrieben hast. Zudem kann die Kammer als Kammer oder eines seiner Mitglieder als Einzelrichter entscheiden. Beim Amtsgericht gibt es nur Einzelrichter, die lediglich organisatorisch in Abteilungen gefasst werden. Die Abteilungen sind aber anders als die Zivilkammern keine Spruchkörper. Im Rubrum ist der Spruchkörper und die Spruchrichter anzugeben, die das Urteil gefällt haben.Super Antwort, Dankeschön!
Das kann natürlich "die X. Zivilkammer des Landgerichts Köln durch den Vorsitzenden Richter am LG Meier, den Richter am Landgericht Schultze und den Richter am Landgericht Peters" oder auch "die X. Zivilkammer des Landgerichts Köln durch den Richter am Landgericht Schultze als Einzelrichter" sein.
Am Amtsgericht gibt es nur die Einzelrichter als Spruchkörper in Zivilsachen, sodass es dort nicht notwendig ist. Es ist lt. Anders/Gehle, aber auch nicht falsch - jedoch unüblich. Siehe dazu Anders/Gehle, B. Urteile und Beschluss, Rn. 20 ff.; d.h. da heißt es "hat das Amtsgericht Köln durch den Richter am Amtsgericht Meyer"

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"hat die 9. Zivilkammer des" ... - von LäcksSpezialis - 07.10.2024, 16:36
RE: "hat die 9. Zivilkammer des" ... - von RefNdsOL - 07.10.2024, 16:45
RE: "hat die 9. Zivilkammer des" ... - von LäcksSpezialis - 08.10.2024, 10:16