07.10.2024, 15:02
Meiner Erfahrung nach sollte man sich am Anfang von der strengen Vorgehensweise nach Eingangsdatum lösen und sich auch mal jüngere Verfahren suchen, die nicht so kompliziert und relativ schnell entschieden werden können. Es hilft nichts, wenn man sich am Anfang irgendwelche hochkomplizierten dicken Brocken vornimmt, nur weil sie zeitlich "dran" wären. Gerade in solchen Verfahren spricht mMn auch überhaupt nichts dagegen, bei den Beteiligten wegen einer BE-Entscheidung anzufragen und das ganze ggf. mit einem Erörterungstermin zu verbinden.
Nachrichten in diesem Thema
Überforderung Proberichterin VG - von ReffiNRW75 - 04.10.2024, 17:20
RE: Überforderung Proberichterin VG - von VerzweifelterJurist - 04.10.2024, 20:46
RE: Überforderung Proberichterin VG - von RefNdsOL - 04.10.2024, 21:40
RE: Überforderung Proberichterin VG - von JungemitTaubenei - 05.10.2024, 10:53
RE: Überforderung Proberichterin VG - von Spencer - 05.10.2024, 13:11
RE: Überforderung Proberichterin VG - von ReffiNRW75 - 05.10.2024, 14:03
RE: Überforderung Proberichterin VG - von Spencer - 05.10.2024, 14:37
RE: Überforderung Proberichterin VG - von ReffiNRW75 - 06.10.2024, 14:24
RE: Überforderung Proberichterin VG - von Spencer - 06.10.2024, 14:59
RE: Überforderung Proberichterin VG - von Pontifex Maximus - 07.10.2024, 15:02


