07.10.2024, 05:49
(06.10.2024, 22:22)RefNdsOL schrieb: Ist es dabei dann sachgerecht, dass ich jetzt die vom Kläger angeführten Kosten, die mit Vornahme dieser Handlung entstehen/dazu notwendig sind, zugrunde lege, zzgl. Sicherheitsaufschlag von 10% (iSv die (jdf. hier) typischen 110% dann dementsprechend). Irgendwie muss ich das ja schätzen und mangels anderer mir zur Verfügung stehender Information, wird das wohl nicht ganz abwegig sein, wenn die Kläger das scheinbar schon mal in Erfahrung gebracht haben. Das habe ich dann damit und mit dem § 717 ZPO dann entsprechend auch begründet in den prozessualen Nebenentscheidungen.
Ich finde schon. Kann natürlich sein, dass der Schaden viel höher wäre als die reinen Kosten - abreißen der Mauer zum Nachbarn ist vermutlich günstiger als der Wiederaufbau. Aber wenn man nichts Genaues weiß, nimmt man halt das, was man hat.
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Vorl. Vollstreckbarkeit/Sicherheitsleistung Höhe bei vertretbarer Handlung - von RefNdsOL - 06.10.2024, 20:37
RE: Vorl. Vollstreckbarkeit/Sicherheitsleistung Höhe bei vertretbarer Handlung - von Praktiker - 06.10.2024, 21:06
RE: Vorl. Vollstreckbarkeit/Sicherheitsleistung Höhe bei vertretbarer Handlung - von RefNdsOL - 06.10.2024, 21:15
RE: Vorl. Vollstreckbarkeit/Sicherheitsleistung Höhe bei vertretbarer Handlung - von Praktiker - 06.10.2024, 22:03
RE: Vorl. Vollstreckbarkeit/Sicherheitsleistung Höhe bei vertretbarer Handlung - von RefNdsOL - 06.10.2024, 22:22
RE: Vorl. Vollstreckbarkeit/Sicherheitsleistung Höhe bei vertretbarer Handlung - von Praktiker - 07.10.2024, 05:49