06.10.2024, 16:45
Frage 1: Du schreibst in den Obersatz das konkrete Verhalten des Beschuldigten, das den Tatbestand erfüllen könnte. Eine Beweiswürdigung, ob er dabei von irgendwem gesehen wurde, gehört nicht in den Obersatz.
Beispiel: B könnte eines Mordes hinreichend verdächtig sein, indem er mit einen Messer 5 Mal auf den O einstach.
Frage 2: Die Voraussetzungen der Mittäterschaft sind im A-Gutachten zu prüfen, woanders ginge es ja auch nicht. Oder ich verstehe die Frage falsch
Beispiel: B könnte eines Mordes hinreichend verdächtig sein, indem er mit einen Messer 5 Mal auf den O einstach.
Frage 2: Die Voraussetzungen der Mittäterschaft sind im A-Gutachten zu prüfen, woanders ginge es ja auch nicht. Oder ich verstehe die Frage falsch

Nachrichten in diesem Thema
Obersatz A Gutachten - Strafstation - von Martha030 - 06.10.2024, 09:55
RE: Obersatz A Gutachten - Strafstation - von Broton - 06.10.2024, 16:45