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Prüfungsort der Rechtskraft
RefNdsOL
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Beiträge: 470
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#4
03.10.2024, 21:28
Gut, das stimmt. Das ist zwar für mich auch in Teilen nachvollziehbar, weil eben über die Aufrechnung ja nach § 322 II ZPO nur bis zur Höhe in der sie geltend gemacht wird entschieden wird.

Allerdings ergibt es für mich insofern keinen Sinn, weshalb denn dann trotzdem die "restlichen" 2000 EUR der Forderung einklagen können sollte? Denn wenn die begründet wären, dann hätte doch das Prozessgericht des Vorprozesses einfach "diese" 2000 EUR zur Aufrechnung anerkannt. Schließlich ist es ja die gleiche Forderung; es geht nur um die Höhe der Forderung. Kennst du @Praktiker, dafür zufällig eine sinnvolle Begründung? Allein der Wortlaut des § 322 II ZPO? 

Soweit ich bislang mal dazu in Literatur geschaut habe, ist sich selbst die Literatur weitgehend einig, dass der Wortlaut des § 322 II ZPO halt komplett unbefriedigend ist, weil er einen kleineren Anwendungsbereich suggeriere als es der Praxis entspreche.
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Nachrichten in diesem Thema
Prüfungsort der Rechtskraft - von Iamy - 03.10.2024, 16:24
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von RefNdsOL - 03.10.2024, 16:57
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von Praktiker - 03.10.2024, 21:06
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von RefNdsOL - 03.10.2024, 21:28
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von Praktiker - 04.10.2024, 11:23
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von RefNdsOL - 04.10.2024, 12:03
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von Praktiker - 04.10.2024, 12:37


 

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