03.10.2024, 21:06
(03.10.2024, 16:57)RefNdsOL schrieb: Im ersten Fall: Klage über 2000 EUR. Aufrechnung mit 4000 EUR erklärt, aber trotzdem Klagebeitrag iHv 2000 EUR zugesprochen.
Hier folgt aus § 322 II ZPO, dass das Gericht rechtskräftig festgestellt, dass der Beklagte die behauptete Forderung nicht hat, undzwar überhaupt nicht. Denn sonst wäre jedenfalls ein Teil aufgerechnet worden.
Sicher? Rechtskraft nicht nur in Höhe der Klageforderung? https://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/Aufrechnung.htm
Letztlich ist es doch einfach so: wenn ich zur Entscheidung bringen will, was schon entschieden ist, steht die Rechtskraft entgegen und die Klage ist unzulässig. Wenn es dagegen nur um eine Vorfrage geht, die schon bindend entschieden ist, ist es eine Frage der Begründetheit.
Wo man es in der Klausur anspricht, ist nochmal eine andere Frage: man spricht es ja manchmal auch mit dem Ergebnis an, dass es an der Stelle nicht relevant ist...
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Prüfungsort der Rechtskraft - von Iamy - 03.10.2024, 16:24
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von RefNdsOL - 03.10.2024, 16:57
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von Praktiker - 03.10.2024, 21:06
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von RefNdsOL - 03.10.2024, 21:28
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von Praktiker - 04.10.2024, 11:23
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von RefNdsOL - 04.10.2024, 12:03
RE: Prüfungsort der Rechtskraft - von Praktiker - 04.10.2024, 12:37