03.10.2024, 19:25
(01.10.2024, 00:10)Rfrndr schrieb: Hi, ich schließe mich mal diesem Beitrag an
Wäre jemand so nett und würde vielleicht kurz zusammenfassen, was man aus organisatorischer Hinsicht in NRW alles beachten kann/muss?
- Was muss ich mitbringen?
Gesetzestexte oder Kommentare soweit ich weiß nicht(?)
Stifte, Marker, Klebefähnchen(?)
Oder etwas anderes um in die Gesetze zu legen damit man diese schnell findet(?)Wasser und etwas zu essen für die Mittagspause(?)Eine Armbanduhr(?) oder gibt es überall Uhren?Einen Euro für das Schließfach
- Wie läuft der Tag denn in etwa ab?
Es wurde einem ja eine Zeit für den Aktenvortrag zugeteilt und auch eine Zeit für das Vorgespräch. Die anderen Prüflinge sind ja zu einer anderen Zeit dran. Bis dann die Prüfungsgespräche beginnen wartet man dann einfach da? Also sitzt man dann irgendwo oder hört man sich die Vorträge der Nachfolger dann mit an?
Wie ist es zwischen den einzelnen Prüfungsgesprächen?
- Die Notenvergabe
Die Noten werden ja am Ende vergeben. Es hieß auch, dass gefragt wird, ob alle Noten gemeinsam verkündet werden oder ob man das nicht möchte. Vermutlich wird es ja aber in der Gruppe gemacht. Bekommt man hier nur die Gesamtnote oder auch die Einzelnoten der Prüfungsabschnitte? Bekommt man auch direkt gesagt zu welchem Gesamtergebnis man damit kommt oder sollte man die Tabelle dazu sich einprägen?
Gibt es danach das Zeugnis ausgehändigt oder wie läuft das ab?
- Weitere Schritte
Ab dem Zeitpunkt der Verkündung sollte man ja die Möglichkeiten auf Klausur-Kopien und/oder Einsicht haben. Oder gilt das erst ab zugestelltem Brief?
Was muss man dann noch beachten? Man kann ja dann zeitnah auch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen. Gibt es hierzu nützliche Hinweise über die Formalia und/oder die Abläufe?
- Sonstiges
Gibt es noch etwas wichtiges sonst zu beachten? Irgendwelche super Tipps oder Spielregeln?
Ich sehe schon, es sind sehr viele Fragezeichen geworden, ich wäre aber über jede Hilfe sehr dankbar.
Euch allen viel Erfolg!
Punkt 1+2sind eigentlich alles Sachen, die aus den Seiten deines JPA hervorgehen sollte und/oder mit der Ladung zusätzlich mitgeteilt werden. Andernfalls beim Prüfungsamt nachfragen für Punkt 1+2. Nur die können dir sagen, was mitzubringen ist und auch was nicht mitgebracht werden darf; normalerweise sollte es auch ein Hilfsmittelmerkblatt auf Seiten des JPA geben gesondert zur mdl. So kenne ich es für viele Länder.
Punkt 3: Bei uns Nds war es im 1. so (und es wird sicherlich für das 2. genau so sein), dass man die Gesamtnote (schriftlich+mündlich mitgeteilt bekommt) und die Einzelnoten der erbrachten Prüfungsleistungen an dem Prüfungstag (d.h. der Prüfungsgespräche + Aktenvortrag). Am einfachsten erneut: JPA fragen für Prüfungsverfahren und nicht das Forum. Und ja, zuerst wird gefragt, ob jemand möchte, dass es nicht vor der Gruppe gesagt wird (Gebot der Rücksichtnahme und ggf. auch Datenschutz); sofern niemand widerspricht wird dann reihum vom Vorsitzenden die Bewertungen genannt. Anschließend gibt es noch die Möglichkeit Rückfragen dazu zu stellen. Inwiefern das alles Vorsitzenden abhängig ist, weiß ich natürlich nicht. Zum Prüfungsablauf sind die JAG/JAOs der Länder in der Regel recht dünn.
Punkt 4: Grundsatz: Einsicht kann man nehmen nach dem abgeschlossenen Prüfungsverfahren, das Prüfungsverfahren endet entweder mit dem Erhalt des Nichtbestehensbescheides, das kann vor der mündlichen Prüfung sein, wenn die Voraussetzungen zur Ladung nicht erreicht wurden oder danach. Oder im Fall der Bestandenen 2. Staatsprüfung mit Erhalt des Zeugnises, womit man gleichzeitig den Bestehensbescheid erhält. Nur diese Bescheide sind auch rechtsmittelfähig und enthalten dementsprechend eine Rechtsmittelbelehrung. Damit man natürlich sein Rechtsmittel (Widerspruch) ordentlich begründen kann, ist es dazu notwendig Akteneinsicht nehmen zu können.
RA Zulassungsformalia bei RAK erfragen, in deren Bezirk du tätig sein willst, denn die kann dir das erneut am besten mitteilen, wie das bei denen funktioniert und mit welchem zeitlichen Ablauf du zu rechnen hast. Ggf. können die dir auch direkt sagen, was du bereit halten musst, dann kannst du dich schon darum kümmern. Je nach RAK steht das auch schon auf deren Webseiten -> selbstständige Recherchearbeit ist eine Grundkompetenz des Juristen (wertungsfrei!), gerade in der anwaltlichen Praxis (-> Haftungsfälle!).
Nachrichten in diesem Thema
Mündliche Prüfung NRW - von Questioner - 06.05.2024, 20:56
RE: Mündliche Prüfung NRW - von Nov23NRW - 06.05.2024, 21:04
RE: Mündliche Prüfung NRW - von Rfrndr - 01.10.2024, 00:10
RE: Mündliche Prüfung NRW - von RefNdsOL - 03.10.2024, 19:25
RE: Mündliche Prüfung NRW - von Anni_NrW - 05.10.2024, 22:47
RE: Mündliche Prüfung NRW - von Rfrndr - 03.10.2024, 18:11
RE: Mündliche Prüfung NRW - von Rfrndr - 03.10.2024, 21:03
RE: Mündliche Prüfung NRW - von NRW_okt - 04.10.2024, 14:17
RE: Mündliche Prüfung NRW - von Rfrndr - 05.10.2024, 18:04
RE: Mündliche Prüfung NRW - von NewNRW24 - 05.10.2024, 18:22
RE: Mündliche Prüfung NRW - von Nrw-msvDB - 10.10.2024, 16:39