02.10.2024, 23:34
Wenn jemand verurteilt wird, will man halt zuerst auch die Begründung lesen und sich nicht seitenweise durch Ausführungen zu dem quälen, was zu nichts geführt hat. Das ist eine Frage der Lesefreundlichkeit.
Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, es ausnahmsweise anders zu handhaben, wenn es sich aus besonderen Gründen anbietet und man es kurz halten kann. Also: "Die Klageforderungen 1 und 2 sind verjährt. ... Erfolg hat die Klage allein hinsichtlich...".
Rechtswidrig kann ein falscher Aufbau ja nie sein. Allenfalls unpraktisch und unverständlich, was natürlich auch bewertet wird.
Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, es ausnahmsweise anders zu handhaben, wenn es sich aus besonderen Gründen anbietet und man es kurz halten kann. Also: "Die Klageforderungen 1 und 2 sind verjährt. ... Erfolg hat die Klage allein hinsichtlich...".
Rechtswidrig kann ein falscher Aufbau ja nie sein. Allenfalls unpraktisch und unverständlich, was natürlich auch bewertet wird.
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Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von flyinglow - 02.10.2024, 19:08
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von RefNdsOL - 02.10.2024, 19:34
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 02.10.2024, 20:15
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von Praktiker - 02.10.2024, 23:34
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von Leo@ius - 06.10.2024, 11:04