02.10.2024, 19:34
Das erscheint mir insofern sinnig, dass zum einen du im Tenor ja auch zunächst die zugesprochenen Anträge nennst und falls eben nicht alles begründet ist ja danach schreibst "Im Übrigen wird die Klage abgewiesen". Dann spiegelt sich diese Reihenfolge wieder in den Entscheidungsgründen; ähnlich wie die Spiegelbildlichkeit von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Zum anderen ist es auch insofern sinnvoll, dass du für die zugesprochen Anträge in den Entscheidungsgründen nur die Anspruchsgrundlage behandeln musst, die einschlägig ist; für abgelehnte Anträge musst du aber jede in Betracht kommende Anspruchsgrundlage ausführen, an welchem Tatbestandsmerkmal es scheitert.
Nachrichten in diesem Thema
Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von flyinglow - 02.10.2024, 19:08
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von RefNdsOL - 02.10.2024, 19:34
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 02.10.2024, 20:15
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von Praktiker - 02.10.2024, 23:34
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von Leo@ius - 06.10.2024, 11:04