02.10.2024, 19:08
Ich las soeben in einer Lösungsskizze eines Direktors am Amtsgericht, dass unabhängig von der Nummerierung der Anträge immer erst zuzusprechende Anträge abgehandelt werden und dann abzulehnende Anträge.
Das habe ich noch nie so gehandhabt und ist mir auch noch nie so erklärt worden.
Wie sieht das bei euch aus? Ist das bisher einfach an mir vorbei gerauscht oder ist das eine Mindermeinung des Richters?
Das habe ich noch nie so gehandhabt und ist mir auch noch nie so erklärt worden.
Wie sieht das bei euch aus? Ist das bisher einfach an mir vorbei gerauscht oder ist das eine Mindermeinung des Richters?
Nachrichten in diesem Thema
Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von flyinglow - 02.10.2024, 19:08
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von RefNdsOL - 02.10.2024, 19:34
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von Die Spitze der Sozialkompetenz - 02.10.2024, 20:15
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von Praktiker - 02.10.2024, 23:34
RE: Reihenfolge der Anträge in den Entscheidungsgründen - von Leo@ius - 06.10.2024, 11:04