01.10.2024, 17:25
Hallo liebe Leute,
mir ist nicht ganz klar, wie ich in einer Berufungsklausur vorgehen muss in der Anwaltsklausur.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird i.R.e Berufung geprüft, ob das Gericht einen Fehler bei der
Rechtsanwendung begangen hat (also wie bei der Revision) oder ob neue Tatsachen, die nach §§ 529, 531 ZPO zulässig sind,
nunmehr eine Entscheidung rechtfertigen.
Also hat eine Berufung auch Elemente einer Revision? Gerade weil eben auch die bloße Anwendung des Rechts auf einen feststehenden Sachverhalt geprüft wird, wenn neuer Vortrag unzulässig ist?
Und wie baut man dann die Klausur in der Begründetheit auf und wie lauter Obersatz mit Prüfungsmaßstab?
mir ist nicht ganz klar, wie ich in einer Berufungsklausur vorgehen muss in der Anwaltsklausur.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird i.R.e Berufung geprüft, ob das Gericht einen Fehler bei der
Rechtsanwendung begangen hat (also wie bei der Revision) oder ob neue Tatsachen, die nach §§ 529, 531 ZPO zulässig sind,
nunmehr eine Entscheidung rechtfertigen.
Also hat eine Berufung auch Elemente einer Revision? Gerade weil eben auch die bloße Anwendung des Rechts auf einen feststehenden Sachverhalt geprüft wird, wenn neuer Vortrag unzulässig ist?
Und wie baut man dann die Klausur in der Begründetheit auf und wie lauter Obersatz mit Prüfungsmaßstab?
Nachrichten in diesem Thema
Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Lost_inPages - 01.10.2024, 17:25
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Lost_inPages - 01.10.2024, 17:30
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von RefNdsOL - 01.10.2024, 17:41
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Lost_inPages - 01.10.2024, 21:13
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Praktiker - 01.10.2024, 21:17
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Lost_inPages - 01.10.2024, 21:25
RE: Unterschied Berufung/ Revision im Zivilpr. - von Praktiker - 02.10.2024, 23:44