Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
01.10.2024, 16:14
Ehepartner sind in der Regel beihilfeberechtigt, sofern sie kein oder ein Einkommen unterhalb einer bestimmte Schwelle haben. Der Beihilfesatz beträgt entweder 50% oder 70%. Das hängt vom Land ab. Da musst du sonst entweder mal in die hessischen Beihilfevorschriften schauen und/oder bei eurer Beihilfestelle. Dass aber Ehepartner mit "subventioniert" werden ist wie der Familienzuschlag Auswuchs der Alimentations- und Fürsorgepflicht iRd Art. 33 V GG, das bislang daran bemessen wird, dass die Alimentation und Fürsorge der Familienversorgung genügen müsse.
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Ref Hessen, Krankenversicherung verheiratet - von WissMit12 - 01.10.2024, 16:03
RE: Ref Hessen, Krankenversicherung verheiratet - von RefNdsOL - 01.10.2024, 16:14
RE: Ref Hessen, Krankenversicherung verheiratet - von WissMit12 - 01.10.2024, 17:09
RE: Ref Hessen, Krankenversicherung verheiratet - von RefNdsOL - 01.10.2024, 17:32