30.09.2024, 23:11
Zu 1: Hier muss man zwischen dem rechtlich vorgegebenen Maßstab und den faktischen Einflüssen unterscheiden, die ihrerseits gerade nicht geleugnet, sondern wiederum Begründung für prüfungsrechtliche Rechtsprechung sind:
In der Tat ist der Maßstab objektiv - etwas vereinfacht der Referendar im Ersten Examen, das ja Eingangsprüfung in den Vorbereitungsdienst ist, und im Zweiten die Anforderungen an das Statusamt R1 (da die Befähigung zum Richteramt geprüft wird). Wer nicht kann, was ein jeder Amts- oder Landrichter zwingend können muss, bekommt keine 4 Punkte, selbst wenn die anderen auf dem Stapel noch schlechter sind. Das ist die Rechtslage.
Dass die Prüfer sich dabei, was man zwingend können muss, unter anderem auch davon beeinflussen lassen, was die Übrigen leisten (aber natürlich auch davon, was man selbst weiß und für wichtig hält, vermutlich früher in seiner eigenen Prüfung wusste usw.), ist eine faktische Sache, keine rechtliche. Man kann und sollte das reflektieren, kann es aber nicht völlig ausschließen (im Extremfall kommt es sogar zu einer Überkompensation - ich kenne einen genialen Juristen, der gleichwohl voller Verständnis für noch die krassesten Fehler von Prüflingen ist).
Gerade weil sich dieser Einfluss kaum ausschließen lässt, werden daran rechtliche Folgen geknüpft. Beispielsweise dass normalerweise nicht das VG bei erfolgreicher Anfechtung die Note neu festsetzt, sondern die Prüfer. Denn das VG kann diese Faktoren nicht berücksichtigen, sodass die Chancengleichheit beeinträchtigt wäre.
Also nochmal: der rechtliche Maßstab ist objektiv, aber es gibt subjektive Einflüsse, und das ist gerade rechtlich anerkannt.
In der Tat ist der Maßstab objektiv - etwas vereinfacht der Referendar im Ersten Examen, das ja Eingangsprüfung in den Vorbereitungsdienst ist, und im Zweiten die Anforderungen an das Statusamt R1 (da die Befähigung zum Richteramt geprüft wird). Wer nicht kann, was ein jeder Amts- oder Landrichter zwingend können muss, bekommt keine 4 Punkte, selbst wenn die anderen auf dem Stapel noch schlechter sind. Das ist die Rechtslage.
Dass die Prüfer sich dabei, was man zwingend können muss, unter anderem auch davon beeinflussen lassen, was die Übrigen leisten (aber natürlich auch davon, was man selbst weiß und für wichtig hält, vermutlich früher in seiner eigenen Prüfung wusste usw.), ist eine faktische Sache, keine rechtliche. Man kann und sollte das reflektieren, kann es aber nicht völlig ausschließen (im Extremfall kommt es sogar zu einer Überkompensation - ich kenne einen genialen Juristen, der gleichwohl voller Verständnis für noch die krassesten Fehler von Prüflingen ist).
Gerade weil sich dieser Einfluss kaum ausschließen lässt, werden daran rechtliche Folgen geknüpft. Beispielsweise dass normalerweise nicht das VG bei erfolgreicher Anfechtung die Note neu festsetzt, sondern die Prüfer. Denn das VG kann diese Faktoren nicht berücksichtigen, sodass die Chancengleichheit beeinträchtigt wäre.
Also nochmal: der rechtliche Maßstab ist objektiv, aber es gibt subjektive Einflüsse, und das ist gerade rechtlich anerkannt.
Nachrichten in diesem Thema
Willkür der mündlichen Prüfung - von r.schm - 25.09.2024, 09:41
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von g3rn3gr0s - 25.09.2024, 09:52
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von Friedman - 25.09.2024, 20:22
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von r.schm - 25.09.2024, 09:57
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von RefNdsOL - 25.09.2024, 10:52
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von r.schm - 25.09.2024, 11:13
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von RefNdsOL - 25.09.2024, 11:31
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von g3rn3gr0s - 25.09.2024, 11:36
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von NewNRW24 - 25.09.2024, 11:25
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von Greg1234 - 30.09.2024, 12:11
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von Freidenkender - 25.09.2024, 11:44
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von Paul Klee - 25.09.2024, 12:07
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von NRWBär - 26.09.2024, 09:15
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von Praktiker - 26.09.2024, 22:10
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von Rechtsrealist - 30.09.2024, 16:46
RE: Willkür der mündlichen Prüfung - von Praktiker - 30.09.2024, 23:11