28.09.2024, 21:57
Herausverlangen sicher, aber Dir geht es vermutlich darum, ob die Herausgabe auf Grund des ursprünglichen Titels vollstreckt werden kann?
Man muss da, meine ich, unterscheiden: Der Tenor ist auszulegen, und sehr wahrscheinlich so, dass das Auto im damaligen Zeitpunkt, also mit Sitzen, herauszugeben war.
Nun gibt es aber das Fahrzeug in diesem Zustand nicht mehr. Entweder sieht man die Sitze gleichwohl als umfasst an, oder man verweist den Gläubiger auf Schadensersatz bzw. neue Herausgabeklage. Vermutlich ist das entschieden, aber ich hätte gegen die offenbar bevorzugte Lösung Bedenken. Denn dann muss der Gerichtsvollzieher prüfen, ob am KfZ Teile fehlen und welche das sind. Die Sitze haben ja vermutlich keine FIN eingeprägt. Woher weiß er, welche Sitze dazugehörigen? Auf Zuruf des Gläubigers? Ein Tenor, "die Sitze, die bislang im Kraftfahrzeug FIN xy waren, herauszugeben" wäre mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar, soll man das also auf Grundlage eines Tenors zulassen, in dem von Sitzen noch nicht Mal die Rede ist? Was wenn der Gläubiger sagt, die teure HiFi-Anlage sei früher auch im Auto gewesen - soll der Gerichtsvollzieher die auch einfach mitnehmen dürfen? Sehr zweifelhaft... aber wenn Du das in der Klausur so darstellst, kommt es nicht mehr darauf an, wie Du dich entscheidest.
Man muss da, meine ich, unterscheiden: Der Tenor ist auszulegen, und sehr wahrscheinlich so, dass das Auto im damaligen Zeitpunkt, also mit Sitzen, herauszugeben war.
Nun gibt es aber das Fahrzeug in diesem Zustand nicht mehr. Entweder sieht man die Sitze gleichwohl als umfasst an, oder man verweist den Gläubiger auf Schadensersatz bzw. neue Herausgabeklage. Vermutlich ist das entschieden, aber ich hätte gegen die offenbar bevorzugte Lösung Bedenken. Denn dann muss der Gerichtsvollzieher prüfen, ob am KfZ Teile fehlen und welche das sind. Die Sitze haben ja vermutlich keine FIN eingeprägt. Woher weiß er, welche Sitze dazugehörigen? Auf Zuruf des Gläubigers? Ein Tenor, "die Sitze, die bislang im Kraftfahrzeug FIN xy waren, herauszugeben" wäre mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar, soll man das also auf Grundlage eines Tenors zulassen, in dem von Sitzen noch nicht Mal die Rede ist? Was wenn der Gläubiger sagt, die teure HiFi-Anlage sei früher auch im Auto gewesen - soll der Gerichtsvollzieher die auch einfach mitnehmen dürfen? Sehr zweifelhaft... aber wenn Du das in der Klausur so darstellst, kommt es nicht mehr darauf an, wie Du dich entscheidest.
Nachrichten in diesem Thema
Herausgabeurteil & Beschluss - von Iamy - 28.09.2024, 17:31
RE: Herausgabeurteil & Beschluss - von Praktiker - 28.09.2024, 21:57
RE: Herausgabeurteil & Beschluss - von Iamy - 30.09.2024, 17:13
RE: Herausgabeurteil & Beschluss - von Adlatus - 30.09.2024, 22:04