28.09.2024, 18:03
Da kann je nach finanzieller Situation des Beklagten ggf. §§ 379, 401 ZPO bzw. für den SV §§ 379, 402, 411 ZPO helfen, dass der Beklagte Vorschuss für alle mit den Beweismitteln entstehenden Kosten zu leisten hat. Gerade im Fall der SV (dann auch noch in mehreren Fällen) kann sich das durchaus summieren.
Du kannst zudem jederzeit eben darauf hinweisen, insbesondere, wenn eine für die eine oder andere Seite (hier wohl vor allem für den Beklagten) günstige Tatsache bewiesen oder mit den bislang angetretenen Beweisen nicht bewiesen wurde/er erkennbar beweisfällig bleibt, ob denn die Parteien tatsächlich weiterhin eine streitige Entscheidung / ein Urteil möchten oder ob man sich nicht einigen möchte.
An § 278 VI 1 Alt. 2 ZPO denken! Das Gericht darf sowohl in der mdl. Verhandlung als auch schriftlich den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten!
Bei Räumungsklagen ist dabei natürlich immer dann die Schwierigkeit, dass es i.E. immer auf Räumung Ja/Nein hinausläuft, es ist weniger Abstufung möglich als bei reinen auf Geld gerichteten Leistungsklagen. Allerdings kann in solchen Fällen teilweise eine Einigung/Vergleich dergestalt funktionieren, dass der Beklagte der Räumung zustimmt/anerkennt, im Gegenzug der Kläger ggf. Umzugskostenzuschuss zahlt und/oder auf die Mietrückstände verzichtet und/oder eine gewisse Frist zur Umsetzung eingeräumt wird, ggf. § 721 ZPO. Das "lohnt" sich insofern auch für den Kläger, dass er eben sein Eigentum ggf. schneller wieder neu vermieten kann und der Prozess ein Ende findet.
Du kannst ja versuchen einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten und dabei durchaus auf den Verfahrensstand und - sofern du das für förderlich erachtest - die bislang vorhandene Auffassung des Gerichtes darlegen. Das kann z.T. auch Parteien vergleichswilliger machen, wenn sie sehen, dass sie absehbar nicht mit ihrem Antrag durchdringen werden.
Du kannst zudem jederzeit eben darauf hinweisen, insbesondere, wenn eine für die eine oder andere Seite (hier wohl vor allem für den Beklagten) günstige Tatsache bewiesen oder mit den bislang angetretenen Beweisen nicht bewiesen wurde/er erkennbar beweisfällig bleibt, ob denn die Parteien tatsächlich weiterhin eine streitige Entscheidung / ein Urteil möchten oder ob man sich nicht einigen möchte.
An § 278 VI 1 Alt. 2 ZPO denken! Das Gericht darf sowohl in der mdl. Verhandlung als auch schriftlich den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten!
Bei Räumungsklagen ist dabei natürlich immer dann die Schwierigkeit, dass es i.E. immer auf Räumung Ja/Nein hinausläuft, es ist weniger Abstufung möglich als bei reinen auf Geld gerichteten Leistungsklagen. Allerdings kann in solchen Fällen teilweise eine Einigung/Vergleich dergestalt funktionieren, dass der Beklagte der Räumung zustimmt/anerkennt, im Gegenzug der Kläger ggf. Umzugskostenzuschuss zahlt und/oder auf die Mietrückstände verzichtet und/oder eine gewisse Frist zur Umsetzung eingeräumt wird, ggf. § 721 ZPO. Das "lohnt" sich insofern auch für den Kläger, dass er eben sein Eigentum ggf. schneller wieder neu vermieten kann und der Prozess ein Ende findet.
Du kannst ja versuchen einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten und dabei durchaus auf den Verfahrensstand und - sofern du das für förderlich erachtest - die bislang vorhandene Auffassung des Gerichtes darlegen. Das kann z.T. auch Parteien vergleichswilliger machen, wenn sie sehen, dass sie absehbar nicht mit ihrem Antrag durchdringen werden.
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Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von Leo@ius - 28.09.2024, 11:13
RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von ReffiNRW75 - 28.09.2024, 12:17
RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von RefNdsOL - 28.09.2024, 12:44
RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von Praktiker - 28.09.2024, 14:08
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RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von Praktiker - 28.09.2024, 22:11
RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von RefNdsOL - 28.09.2024, 18:03
RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von RiLG Hessen - 28.09.2024, 20:24
RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von Praktiker - 28.09.2024, 22:41
RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von Leo@ius - 29.09.2024, 07:50
RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von RefNdsOL - 29.09.2024, 09:48
RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von Leo@ius - 29.09.2024, 11:06
RE: Zivilrichter: Tipps für umfangreiche Verfahren - von Praktiker - 29.09.2024, 10:03