28.09.2024, 17:31
Moin,
komische Situation: es ist über einen Herausgabeantrag eines Kfz entschieden worden und der Beklagte entsprechend verurteilt worden. Nun baut er aber im Nachhinein die Sitze des Kfz aus, weil er meint, das Kfz sei damals so verkauft (also ohne Sitze) worden. Von den Parteien ist diesbezüglich nichts vorgetragen worden.
Meint ihr, der Kläger kann nun auch die Sitze herausverlangen? Soweit ich meine Klausurlösung verstehe, kann er das, weil objektiv betrachtet das Kfz vollständig herauszugeben ist. So ganz nachvollziehen kann ich diesen Punkt aber nicht.
komische Situation: es ist über einen Herausgabeantrag eines Kfz entschieden worden und der Beklagte entsprechend verurteilt worden. Nun baut er aber im Nachhinein die Sitze des Kfz aus, weil er meint, das Kfz sei damals so verkauft (also ohne Sitze) worden. Von den Parteien ist diesbezüglich nichts vorgetragen worden.
Meint ihr, der Kläger kann nun auch die Sitze herausverlangen? Soweit ich meine Klausurlösung verstehe, kann er das, weil objektiv betrachtet das Kfz vollständig herauszugeben ist. So ganz nachvollziehen kann ich diesen Punkt aber nicht.
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Herausgabeurteil & Beschluss - von Iamy - 28.09.2024, 17:31
RE: Herausgabeurteil & Beschluss - von Praktiker - 28.09.2024, 21:57
RE: Herausgabeurteil & Beschluss - von Iamy - 30.09.2024, 17:13
RE: Herausgabeurteil & Beschluss - von Adlatus - 30.09.2024, 22:04