26.09.2024, 13:15
Hallo,
ich stehe gerade bei folgender Frage irgendwie auf dem Schlauch:
Nehmen wir an, A, B und C bilden die Erbengemeinschaft für den Nachlass des E. Zum Nachlass gehört ein Haus, dessen Dach unbedingt saniert werden muss. Jetzt verstehe ich ja, dass hier ein Mehrheitsbeschluss wegen § 2038 I 2 BGB nicht notwendig ist, A also beispielsweise selbst entscheiden kann und die Erbengemeinschaft als solche nicht rechtsfähig ist. Aber wer würde denn jetzt genau rechtlich verpflichtet werden, würde A einen Werkvertrag mit K wegen der Reparatur des Dachs abschließen? Und was wäre, wenn B und C dem ausdrücklich widersprechen?
Vielen Dank im Voraus!
ich stehe gerade bei folgender Frage irgendwie auf dem Schlauch:
Nehmen wir an, A, B und C bilden die Erbengemeinschaft für den Nachlass des E. Zum Nachlass gehört ein Haus, dessen Dach unbedingt saniert werden muss. Jetzt verstehe ich ja, dass hier ein Mehrheitsbeschluss wegen § 2038 I 2 BGB nicht notwendig ist, A also beispielsweise selbst entscheiden kann und die Erbengemeinschaft als solche nicht rechtsfähig ist. Aber wer würde denn jetzt genau rechtlich verpflichtet werden, würde A einen Werkvertrag mit K wegen der Reparatur des Dachs abschließen? Und was wäre, wenn B und C dem ausdrücklich widersprechen?
Vielen Dank im Voraus!
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Frage zur Erbengemeinschaft - von ZivilRDDorf - 26.09.2024, 13:15
RE: Frage zur Erbengemeinschaft - von nachdenklich - 26.09.2024, 15:03
RE: Frage zur Erbengemeinschaft - von FragenüberFragen - 26.09.2024, 17:26
RE: Frage zur Erbengemeinschaft - von RefNdsOL - 26.09.2024, 18:05