24.09.2024, 15:10
Soweit ich deine Schilderung richtig verstehe (Einspruch als unzulässig verworfen), dürfte das ein Fall der Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO sein. In diesem Fall hat ja keine Verhandlung über den Streitstoff in erster Instanz stattgefunden, die dann nach Zurückverweisung nachzuholen ist. Und die Zurückverweisung beantragst du auch.
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Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von NemoTenetur - 24.09.2024, 14:35
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von Grüneberger - 24.09.2024, 15:10
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von RefNdsOL - 24.09.2024, 15:43
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von NemoTenetur - 24.09.2024, 15:53
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von RefNdsOL - 24.09.2024, 16:18
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von Praktiker - 24.09.2024, 22:50
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von Praktiker - 24.09.2024, 22:26
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von RefNdsOL - 24.09.2024, 23:06
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von Praktiker - 25.09.2024, 06:10
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von NemoTenetur - 25.09.2024, 09:04