24.09.2024, 14:35

ich stehe gerade mächtig auf dem Schlauch. Also: Mahnbescheid + Vollstreckungsbescheid wurden erlassen, Einspruchsfrist abgelaufen.
Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wurde durch Urteil als unzulässig verworfen. Soweit so gut.
Statthafter Rechtsbehelf: Berufung.
Aber: Wie zum Teufel formuliere ich die Anträge richtig?
Ich hätte gedacht:
Es wird beantragt, das angefochtene Urteil abzuändern und dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid vom xxx stattzugeben.
Genügt das, oder muss die Zurückverweisung an das Ausgangsgericht beantragt werden? Muss zudem beantragt werden, den gestellten Wiedereinsetzungsantrag hinsichtlich der versäumten Einspruchsfrist stattzugeben?
Oh Man, ich wäre euch für eine Erhellung sehr dankbar!
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Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von NemoTenetur - 24.09.2024, 14:35
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von Grüneberger - 24.09.2024, 15:10
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von RefNdsOL - 24.09.2024, 15:43
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von NemoTenetur - 24.09.2024, 15:53
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von RefNdsOL - 24.09.2024, 16:18
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von Praktiker - 24.09.2024, 22:50
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von Praktiker - 24.09.2024, 22:26
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von RefNdsOL - 24.09.2024, 23:06
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von Praktiker - 25.09.2024, 06:10
RE: Berufungsanträge bei Einspruch gegen VB und Wiedereinsetzung? - von NemoTenetur - 25.09.2024, 09:04