23.09.2024, 21:02
Systemverständnis setzt ein, wenn du ein bestimmtes Verständnis für die (zivilrechtlichen) Gebiete bzw. insbesondere ihren Zusammenhang; wenn du nicht mehr in Kategorien wie "Sachenrecht" etc. denkst, die zum Lernen und Systematik durchaus ihre (sinnvolle) Berechtigung haben, sondern du das Zivilrecht in seiner Gesamtheit siehst und die Zusammenhänge dir klar sind. Dadurch werden dann auch Analogien direkt nachvollziehbar(er). Letztlich muss dir bewusst werden, dass bspw. das BGB zwar fünf Bücher hat, die aber eigentlich alle eins sind und zusammenfunktionieren als Einheit. Natürlich kann der Schwerpunkt mal in dem einen oder dem anderen liegen und statistisch liegt er wahrscheinlich häufiger in 1-3 als in 4 und 5. Aber sie gehören untrennbar zusammen und beeinflussen sich gegenseitig. Zum (erstmaligen) Erlernen wäre das aber viel zu viel und komplex, sodass man die Bücher getrennt und teilweise noch unterteilt erlernt (bspw. Schuldrecht noch unterteilt in AT und BT; SachenR in Immobiliar- und Mobiliarsachenrecht).
Nachdem man sie so isoliert gelernt und ein Verständnis entwickelt hat, sollten mit steigendem Verständnis der einzelnen Bereich die zunehmenden Verknüpfungen zwischen den Gebieten immer mehr ersichtlich werden und wie das ganze "eins" ist; man könnte auch sagen, dass der Zweck der Systematik, der einzelnen Regelungsinstitute etc. erkennbar werden sollte. Je mehr du verstehst, warum es bestimmte Regelungskomplexe gibt, desto mehr Systemverständnis hast du schon. Wenn dir klar wird, warum gibt es überhaupt die §§ 812 ff. oder warum gibt es das EBV, dann wird es auch möglich unbekannte Probleme, die darin auftauchen / entstehen können zu erkennen und insbesondere eine Lösung entwickeln zu können.
Ein solches Systemverständnis ist im Ref - soweit ich das bislang beurteilen kann - gerade auch für die ZPO wichtig, da die zwar eine gewisse Systematik hat, die m.E. aber jedenfalls im Bereich des Erkenntnisverfahrens nicht immer auf den ersten Blick direkt ersichtlich ist, soweit man sich noch nicht (so viel) mit der ZPO befasst hat. Auch in der ZPO ist es dann wichtig die Zusammenhänge zwischen den dort relevanten Büchern zu verstehen. Natürlich lernt dabei - auch wieder sinnvollerweise - im Studium getrennt das Erkenntnisverfahren und das Zwangvollstreckungsrecht getrennt kennen. Aber auch die hängen wieder untrennbar zusammen und beeinflussen sich gegenseitig. Es beginnt schon damit, dass es der Tenor einer richterlichen Entscheidung (unabhängig, ob Urteil oder Beschluss) stets so bestimmt formuliert sein muss, dass das Vollstreckungsorgan (typischerweise der Gerichtsvollzieher) auch weiß, was gemeint ist. Die Festlegung des Tenors erfolgt im Rahmen des Erkenntnisverfahrens, wird aber in dieser Hinsicht eben durch das Zwangsvollstreckungsrecht beeinflusst: Bspw.
Es genügt nicht, dass die Herausgabe des PKW tenoriert wird oder des schwarzen PKW. Denn dann weiß der Gerichtsvollzieher trotzdem nicht, welcher denn jetzt gemeint ist, da können ja auch 2 schwarze PKW stehen oder auch 2 schwarze PKW des gleichen Modells. Nein, es muss genau tenoriert sein, welches Fahrzeug, Farbe und Fahrgestellnummer, nur dadurch kann eindeutig für den Gerichtsvollzieher erkennbar sein, welches Fahrzeug Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein wird. Ob am Ende überhaupt die Zwangsvollstreckung des Tenors erfolgt oder ggf. der Schuldner von sich aus die Herausgabe durchführt ist unerheblich dafür, dass das Zwangsvollstreckungsrecht und seine Systematik verlangt, dass allein aus dem Tenor der Gerichtsvollzieher eindeutig bestimmen können müsste welche Sache gemeint ist.
Nachdem man sie so isoliert gelernt und ein Verständnis entwickelt hat, sollten mit steigendem Verständnis der einzelnen Bereich die zunehmenden Verknüpfungen zwischen den Gebieten immer mehr ersichtlich werden und wie das ganze "eins" ist; man könnte auch sagen, dass der Zweck der Systematik, der einzelnen Regelungsinstitute etc. erkennbar werden sollte. Je mehr du verstehst, warum es bestimmte Regelungskomplexe gibt, desto mehr Systemverständnis hast du schon. Wenn dir klar wird, warum gibt es überhaupt die §§ 812 ff. oder warum gibt es das EBV, dann wird es auch möglich unbekannte Probleme, die darin auftauchen / entstehen können zu erkennen und insbesondere eine Lösung entwickeln zu können.
Ein solches Systemverständnis ist im Ref - soweit ich das bislang beurteilen kann - gerade auch für die ZPO wichtig, da die zwar eine gewisse Systematik hat, die m.E. aber jedenfalls im Bereich des Erkenntnisverfahrens nicht immer auf den ersten Blick direkt ersichtlich ist, soweit man sich noch nicht (so viel) mit der ZPO befasst hat. Auch in der ZPO ist es dann wichtig die Zusammenhänge zwischen den dort relevanten Büchern zu verstehen. Natürlich lernt dabei - auch wieder sinnvollerweise - im Studium getrennt das Erkenntnisverfahren und das Zwangvollstreckungsrecht getrennt kennen. Aber auch die hängen wieder untrennbar zusammen und beeinflussen sich gegenseitig. Es beginnt schon damit, dass es der Tenor einer richterlichen Entscheidung (unabhängig, ob Urteil oder Beschluss) stets so bestimmt formuliert sein muss, dass das Vollstreckungsorgan (typischerweise der Gerichtsvollzieher) auch weiß, was gemeint ist. Die Festlegung des Tenors erfolgt im Rahmen des Erkenntnisverfahrens, wird aber in dieser Hinsicht eben durch das Zwangsvollstreckungsrecht beeinflusst: Bspw.
Es genügt nicht, dass die Herausgabe des PKW tenoriert wird oder des schwarzen PKW. Denn dann weiß der Gerichtsvollzieher trotzdem nicht, welcher denn jetzt gemeint ist, da können ja auch 2 schwarze PKW stehen oder auch 2 schwarze PKW des gleichen Modells. Nein, es muss genau tenoriert sein, welches Fahrzeug, Farbe und Fahrgestellnummer, nur dadurch kann eindeutig für den Gerichtsvollzieher erkennbar sein, welches Fahrzeug Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein wird. Ob am Ende überhaupt die Zwangsvollstreckung des Tenors erfolgt oder ggf. der Schuldner von sich aus die Herausgabe durchführt ist unerheblich dafür, dass das Zwangsvollstreckungsrecht und seine Systematik verlangt, dass allein aus dem Tenor der Gerichtsvollzieher eindeutig bestimmen können müsste welche Sache gemeint ist.
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Vorbereitung auf das Referendariat nach einer zehnjährigen Jura-Pause - von September24 - 22.09.2024, 20:21
RE: Vorbereitung auf das Referendariat nach einer zehnjährigen Jura-Pause - von Ref2024FFM - 22.09.2024, 22:50
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