21.09.2024, 22:47
(21.09.2024, 22:21)NMK schrieb: Die Art der Fragestellung disqualifiziert dich eigentlich dafür Richter zu sein, weil sie zeigt, dass du weder Art. 3 Abs. 2 GG verstanden hast, noch im Übrigen ein Gespür für gesellschaftliche Verantwortung hast.
Wann lohnt sich denn ein Beruf für einen Mann? Wieso macht es denn einen Unterschied, dass du "als Mann" in die Justiz möchtest und nicht "als Frau"? Müsstest du "als Frau" keine Vertretung von Personen in Elternzeit übernehmen? Oder ist das "als Frau" deshalb in Ordnung, weil man selbst auch ohnehin für die Kinder Zuhause bleibt und deshalb quasi "gerechterweise" auch die Nachteile davon zu tragen hat?
Klar kann man kritisieren, dass der Staat nicht für eine ausreichende Stellenbesetzung sorgt und daher bedingt durch die Personalsituation Überlastungen der vertretenden Personen auftreten. Daraus aber eine Geschlechterfrage zu machen, obwohl wir als Gesellschaft auf Nachwuchs angewiesen sind und im Rahmen einer gleichberechtigten Beziehung beide Partner gleichmaßen für die Erziehung der Kinder verantwortlich sind, ist bestenfalls ignorant.
Grds. Zustimmung. TE fällt aber offensichtlich nicht mal auf, dass das kein "Justizproblem" ist - so man hier ein tatsächliches Problem sieht -, sondern an jedem Arbeitsplatz genau so passieren kann, solange es weibliche Erwerbstätige gibt; dann wird er jedoch feststellen, dass es auch männliche Erwerbstätige gibt, die wegen Elternzeit nicht anwesend sind.
Im Übrigen riecht das nach Troll. Bei den angegeben Examensnoten von 8,6 gesamt; 10,75 schriftlich, folgt, dass es 5,37 mdl. sind. Dass ein Kandidat durchschnittlich (über alle Klausuren) eine mittlere vollbefriedigende Leistung abliefert und dann in der mündlichen durchschnittlich eine mittlere ausreichende Leistung ist in Anbetracht jeder Statistik, des Bewertungsmaßstabs der mündlichen und der Prüfungsweise schlicht eine so äußerst äußerst außergewöhnliche Darstellung. Gepaart mit den merkwürdigen Ausführungen zur kindesbedingten Abwesenheit von Kollegen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass mit Ausnahme des Mutterschutzes, alle weiteren damit (=Kind) zusammenhängenden Abwesenheiten (Elternzeit, Kinderkrankentage etc.) grundsätzlich genau so männliche Erwerbstätige betreffen kann.
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