20.09.2024, 13:59
(20.09.2024, 12:55)mariat schrieb: Mein auszubildender Richter hat mir einige Akten mit gegeben und meinte mir bei der Übergabe, dass ich ein Urteil schreiben soll. Nun ist erst in einem Monat der frühe erste Termin anberaumt worden und bis jetzt sehe ich nicht, dass die Entscheidungsreife vorliegt. Der Beklagte hatte sich bis jetzt noch nicht zu den Punkten des Klägers geäußert, aber es scheint auch nicht sol als ob er überhaupt was nützliches verteidigendes vorbringen könnte.
Dem Rechtsstreit ging auch eine einstweilige Verfügung voraus, die zulasten des Beklagten ausging.
Wie soll ich denn jetzt vorgehen ? Soll ich unterstellen, dass es eine Beweisaufnahme gab ?
Ich bin über jede Hilfe dankbar!
Das könnte ja ggf. darauf hindeuten, dass womöglich entgegen deiner bisherigen Vermutung doch Entscheidungsreife gegeben ist. Nämlich dann, wenn der Beklagte kein erhebliches Vorbringen gegenüber dem vom Kläger schlüssig dargelegten Anspruch vorgebracht hat oder im Fall, dass es erhebliches Beklagtenvorbringen gibt, der Beklagte aber beweisschuldig bleibt. Das kann auch im Fall der noch nicht durchgeführten Beweisaufnahme dann der Fall sein, wenn die vom Beklagten vorgebrachten Beweisantritte evident unergiebig für die Beweisfrage sind.
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Urteil schreiben, obwohl noch keine Entscheidungsreife? - von mariat - 20.09.2024, 12:55
RE: Urteil schreiben, obwohl noch keine Entscheidungsreife? - von RefNdsOL - 20.09.2024, 13:59
RE: Urteil schreiben, obwohl noch keine Entscheidungsreife? - von mariat - 20.09.2024, 14:15
RE: Urteil schreiben, obwohl noch keine Entscheidungsreife? - von Praktiker - 21.09.2024, 08:59