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Verständnisfrage zur Mahnung
Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.952
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#10
19.09.2024, 21:24
(19.09.2024, 09:30)Egal schrieb:  Eine Mahnung hingegen ist das einfordern einer bereits "über"fälligen Forderung. Der Schuldner befindet sich also bereits im Verzug.


Erste Zahlungsaufforderung - noch kein Verzug
Mahnung - der Schuldner ist bereits im Verzug

In deinem Fall schilderst du keine Mahnung, sondern die erste Zahlungsaufforderung.

Das klingt ein bisschen missverständlich. Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug (286 I). Die Mahnung ist die (bestimmte und eindeutige) Aufforderung zu leisten (ggf. erst zu einem bestimmten Zeitpunkt).

Fällig war die Forderung also vorher, Verzug tritt erst danach ein. Ob Mahnung oder nur Hinweis auf ein Zahlungsziel (wie oft schon in der Rechnung), ist Auslegungssache.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.09.2024, 21:26 von Praktiker.)
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Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 18.09.2024, 11:37
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 18.09.2024, 14:28
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