19.09.2024, 21:24
(19.09.2024, 09:30)Egal schrieb: Eine Mahnung hingegen ist das einfordern einer bereits "über"fälligen Forderung. Der Schuldner befindet sich also bereits im Verzug.
Erste Zahlungsaufforderung - noch kein Verzug
Mahnung - der Schuldner ist bereits im Verzug
In deinem Fall schilderst du keine Mahnung, sondern die erste Zahlungsaufforderung.
Das klingt ein bisschen missverständlich. Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug (286 I). Die Mahnung ist die (bestimmte und eindeutige) Aufforderung zu leisten (ggf. erst zu einem bestimmten Zeitpunkt).
Fällig war die Forderung also vorher, Verzug tritt erst danach ein. Ob Mahnung oder nur Hinweis auf ein Zahlungsziel (wie oft schon in der Rechnung), ist Auslegungssache.
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