18.09.2024, 21:37
Klar, man kann auch für sofort anmahnen. Finden die Kunden halt möglicherweise nicht so toll. Außerdem ist der Aufwand, den Verzugszinsen für drei Tage nachzulaufen, allenfalls dann sinnvoll, wenn ohnehin geklagt werden muss - wenn aber auf die Mahnung gezahlt wird, wird man kaum wegen der Zinsen einen Inkassoauftrag erteilen.
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Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 18.09.2024, 11:37
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 18.09.2024, 14:28
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 18.09.2024, 14:51
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von RefNdsOL - 18.09.2024, 15:27
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 18.09.2024, 21:37
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von RefNdsOL - 18.09.2024, 21:50
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 19.09.2024, 08:03
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Egal - 19.09.2024, 09:30
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von Praktiker - 19.09.2024, 21:24
RE: Verständnisfrage zur Mahnung - von NewNRW24 - 19.09.2024, 21:18


