18.09.2024, 16:41
Da für die Frage, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, der hinreichende Tatverdacht maßgeblich ist, würde ich auch den prüfen. Ob sich jemand strafbar gemacht hat, entscheidet später dann das Gericht.
Zur zweiten Frage: Ich würde den Sachverhalt immer auf alle ernsthaft in Betracht kommenden Delikte prüfen .
Zur zweiten Frage: Ich würde den Sachverhalt immer auf alle ernsthaft in Betracht kommenden Delikte prüfen .
Nachrichten in diesem Thema
Strafstation - A Gutachten - von Martha030 - 18.09.2024, 14:43
RE: Strafstation - A Gutachten - von Broton - 18.09.2024, 16:41
RE: Strafstation - A Gutachten - von Anni_NrW - 18.09.2024, 17:19









